Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Arbeitsrecht: Tipps bei Kündigung.

Tipps bei Kündigung vom Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kleve.

Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben oder wenn Sie eine Kündigung erwarten, beachten Sie die Tipps und Hinweise vom Fachanwalt für Arbeitsrecht:

 

Allgemeiner Kündigungsschutz:

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern. Teilzeitbeschäftigte werden mit 0,5 und 0,75 Stellen gezählt. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor 2004 begonnen hat, dann haben Sie Kündigungsschutz, wenn mehr als fünf Arbeitnehmer bereits vor 2004 eingestellt waren.

 

Besonderer Kündigungsschutz:

Besonderer Kündigungsschutz gilt u.a. bei Schwangerschaft und Mutterschutz sowie bei Schwerbehinderung, Gleichstellung, Elternzeit und Pflegezeit. Bei letzteren gilt der Tag der Antragstellung, ein Antrag kurz vor Erhalt einer Kündigung kann Ihren Arbeitsplatz retten!

 

Schützt Krankheit vor Kündigung?

Wir hören häufig, ein Arbeitgeber könne nicht kündigen, wenn der Arbeitnehmer krank ist. Dies ist falsch, eine Krankheit kann sogar ein Kündigungsgrund sein, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Wichtig ist dies beispielsweise bei einer Alkoholabhängigkeit oder bei Sucht: Wenn ein Arbeitnehmer unter Alkoholeinfluss zur Arbeit erscheint, kann dies eine Kündigung begründen. Wenn der Arbeitnehmer aber alkoholkrank ist und sich in Behandlung befindet, so kann eine Kündigung noch verhindert werden. 

 

Schriftform der Kündigungserklärung:

Prüfen Sie die Kündigungserklärung. Nur eine schriftliche Kündigung kann wirksam sein. Mündliche Kündigungen sind unwirksam, ebenso eine Kündigung per E-Mail, Kopie oder Telefax.

 

Unterschrift unter der Kündigung:

Prüfen Sie die Unterschrift. Eine Kündigung muss vom Arbeitgeber unterschrieben sein, also regelmäßig dem Inhaber oder Geschäftsführer. Wenn jemand anders unterschreibt, beispielsweise ein Abteilungsleiter, dann muss man Ihnen vorher mitgeteilt haben, dass diese Person eine Kündigung unterzeichnen darf. Eine Unterschrift, die aus dem Computer eingeblockt wurde, ist unwirksam!

 

Zugang der Kündigung:

Wenn man Ihnen die Kündigung in die Hand gibt, seien Sie vorsichtig mit Ihrer Unterschrift. Erklären Sie sich nicht mit der Kündigung einverstanden! Bestätigen Sie kein Zugangsdatum, das nicht stimmt!

 

Kündigung per Einschreiben:

Wenn Ihnen die Kündigung per Einschreiben-Rückschein zugeschickt wird, dann müssen nur Sie die Kündigung annehmen, andere Hausbewohner (beispielsweise Verwandte) können die Annahme der Kündigung ablehnen. Erst dann wenn Sie selbst die Kündigung bei der Post abholen. wird die Kündigung wirksam. Hierdurch kann sich das Ende des Arbeitsverhältnisses verschieben!

 

Begründung der Kündigung:

Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnis' muss keinen Kündigungsgrund enthalten. Anders bei einem Ausbildungsverhältnis: Die Kündigung eines Auzubildenden muss die Kündigungsgründe nennen!

 

Kündigungsfrist:

Kontrollieren Sie die Kündigungsfrist. Eine besondere Kündigungsfrist kann in einem Tarifvertrag oder in dem Arbeitsvertrag stehen. Die Kündigungsfrist in einem Arbeitsvertrag kann aber unwirksam sein, es gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist. Die gesetzliche Kündigungsfrist steht in § 622 BGB, der aber unwirksame Regelungen enthält, insbesondere bei Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr oder bei Zeiten der Ausbildung. Verlassen Sie sich also nicht auf den Wortlaut!

 

Zurückweisung der Kündigung:

Eine Kündigung, die nicht von der richtigen Person unterschrieben ist, muss unverzüglich zurückgewiesen werden. Sie haben dazu nur wenige Tage Zeit!

 

Kündigungsschutzklage:

Eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Ansonsten gilt die Kündigung (obwohl eigentlich unberechtigt) als wirksam.

 

Wiedereinsetzung:

Nur in wenigen Fällen können Sie die Kündigung angreifen, obwohl schon mehr als drei Wochen vergangen sind. Dies kann zum Beispiel sein, wenn die Kündigung in Ihrem Urlaub zugegangen ist und Sie die Kündigung erst nach mehr als drei Wochen sehen. Für die Wiedereinsetzung gilt aber eine Frist von nur zwei Wochen!

 

Suchen Sie Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht auf!

Nur ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen verlässlichen Rat geben, wann eine betriebsbedingte Kündigung, eine verhaltensbedingte Kündigung oder eine personenbedingte Kündigung wirksam ist. Eine Kündigung bei Betriebsstilllegung oder Insolvenz kann unwirksam sein bei einem Betriebsübergang. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Fehlverhaltens ist regelmäßig unwirksam, wenn keine Abmahnung erteilt wurde. Eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit wird unwirksam, wenn Ihre Gesundheit bereits auf dem Weg der Besserung ist.

 

Selbst eine Kündigung innerhalb der Probezeit oder im Kleinbetrieb (ohne allgemeinen Kündigungsschutz) ist unwirksam, wenn die Kündigung nur eine Maßregelung (Schikane, Diskriminierung) ist oder formale Fehler hat. 

 

Und selbst wenn eine Kündigung wohl berechtigt sein könnte oder Sie gar nicht an den Arbeitsplatz zurückwollen, so kann ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht über eine gerechte Abfindung verhandeln oder nach einer unberechtigten betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung von dem Arbeitsgericht festsetzen lassen.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kleve:

Ihr Ansprechpartner ist

Herr Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Marc Hausmann

in der Kanzlei Arden & Voss in Kleve.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!

Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht vor allen Arbeitsgerichten (insbesondere in Wesel, Kleve, Moers, Krefeld, Bocholt, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Oberhausen), vor allen Landesarbeitsgerichten (insbesondere Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Landesarbeitsgericht Hamm und Landesarbeitsgericht Köln) und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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