Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
Kanzlei Arden & VossRechtsanwälte und Fachanwälte

Jagdrecht und Waffenrecht.

Unsere Rechtsanwälte in Kleve bieten Hilfe bei allen Fragen zu Jagdausübung, Jagdpacht und Waffenbesitz.

Der Bereich Jagdrecht und Waffenrecht deckt alle mit der Jagdausübung und dem legalen Waffenbesitz - gleich ob als Jäger, Sportler oder anderweitig - auftretenden Rechtsfragen und Probleme ab. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Arden & Voss in Kleve vertreten Ihre Interessen in allen Fragen des Jagdrechts und Waffenrechts:

 

  • Jagdrecht, insbesondere Jagdausübungsrecht
  • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen; Jagdpachtminderungen; Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften
  • Beratung und Vertretung von Jagdgenossenschaften und Jagdpächtern, bspw. bei einer außerordentlichen Kündigung des Jagdpachtvertrages
  • Rechtsfragen rund um den Jagdschein und die Waffenbesitzkarte – WBK (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung)
  • Wild- und Jagdschadensangelegenheiten
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Waffenrechtliche Probleme
  • Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung (z.B. Zulässigkeit der Errichtung von Jagdhütten im Außenbereich)
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hundezucht und -verkauf.

 

Jagdrecht und Jagdpacht:

 

Die Jagdausübung ist an den Jagdschein und weitere zahlreiche Bedingungen geknüpft. Weitere Besonderheiten ergeben sich daraus, ob die Jagd in Eigenjagdbezirken oder in gemeinschaftlichen Jagdbezirke erfolgt.

Die jeweiligen Grundeigentümer sind zwar zur Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gezwungen. Das deutsche Jagdrecht gibt aber jedem einzelnen Eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke erhebliches Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Jagdausübung. Die Besonderheiten des deutschen Jagdrechtes sind vielen Grundeigentümern als Mitgliedern der Jagdgenossenschaft möglicherweise nicht bekannt oder in der praktischen Anwendung zu kompliziert (bspw. doppeltes Stimmrecht von Flächenstimme und individuelle Stimme in der Jagdgenossenschaftsversammlung) und werden daher auch nur von wenigen Jagdgenossen in Anspruch genommen.

 

Der Jagdpachtvertrag regelt nicht nur, wer als Jagdscheininhaber die Flächen bejagen darf oder wie viel Wild erlegt werden soll. Mindestens ebenso wichtig ist die Vereinbarung, in welchem Umfang der Jagdpächter zum Ersatz von Wildschaden herangezogen wird, da ansonsten die Jagdgenossenschaft und damit im Endergebnis jeder Eigentümer haftet.

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Arden & Voss in Kleve vertreten Sie in allen Fragen des Jagdrechts und helfen bei der Gestaltung von Jagdpachtverträgen.
 

Waffenrecht und Waffenbesitz:

 

Inhaber eines gültigen Jagdscheins besitzen in der Regel das gesetzliche Bedürfnis zum Erwerb und zum Besitz von Waffen und der dazu gehörigen Munition. Ein Bedürfnis für Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird auch Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem anerkannten Schießsportverband angehört.

 

Ein Waffenbesitz ist aber nur mit Waffenbesitzkarte bzw. einem Waffenbesitzschein zulässig. Diese erfordern die Zuverlässigkeit des Inhabers. Probleme ergeben sich dann bei Verurteilungen z.B. wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt, bei Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe.

Eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit führt auch dazu, dass der betroffenen Person der Jagdschein nicht (wieder-) erteilt werden darf. In vielen Fällen bedeutet dies auch den Verlust der Jagdpachtfähigkeit.

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Arden & Voss in Kleve vertreten Jagdscheininhaber und Inhaber von Waffenbesitzkarte und Waffenschein gegenüber den zuständigen Behörden, auch in anhängigen Bußgeldverfahren und Strafverfahren. Häufig geht es um den behördlich angeordneten Entzug einer jagdrechtlichen oder waffenrechtlichen Erlaubnis, in der Regel verbunden mit der Anordnung, die im Besitz des Mandanten befindlichen Waffen unbrauchbar zu machen oder den Sicherheitsbehörden zur Verwahrung zu überlassen.


 

Ihre Rechtsanwälte für Jagdrecht und Waffenrecht in Kleve:

Rechtsanwalt Karsten Herfort

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

 

Jagdpachtverträge

Pachverträge

baurechtliche Vorhaben

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