Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Verkehrsrecht: Tipps bei Verkehrsunfall.

Hinweise zum Schadenseratz nach einem Unfall von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve.

Auch wenn nach einem Verkehrsunfall die Haftung unstreitig ist, so ist ein Unfall dennoch mit vielen Mühen verbunden. Wir nehmen Ihnen diese Mühen gerne ab  - wenn die Haftung unstreitig ist, dann ist dies für Sie sogar kostenlos!

 

Und wenn nach einem Autounfall Streit besteht, dann können Sie ohne einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihre Rechte kaum noch durchsetzen. Denn ein Laie kann gar nicht die Rechtslage und alle Fachbegriffen kennen (bspw. konkrete Abrechnung, fiktive Abrechnung, Quotenvorrecht, Wiederbeschaffungswert, Restwertangebote, Wiederbeschaffungsaufwand oder Unfallersatztarif). 

 

Aus Unkenntnis werden nach einem Autounfall viele Ansprüche auf Ersatz auch gar nicht geltend gemacht wie bei Wertminderung, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden bzw. Verdienstausfall und Kostenpauschale.

 

Lassen Sie sich deshalb beraten von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve.

Verhalten am Unfallort.

Sie sollten nach einem Verkehrsunfall möglichst immer die Polizei rufen, insbesondere bei Verletzten oder bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen. Nehmen Sie die Endstellungen der Fahrzeuge auf, bevor die Unfallstelle geräumt wird!

 

Wenn Sie den Unfall ohne Polizei regeln wollen, weil der Gegner seine Schuld einräumt, dann notieren Sie die Namen und Adressen von Beteiligten und Zeugen, die Versicherungsdaten und die Kennzeichen. Schreiben Sie den Verlauf des Unfalls genau auf: Was ist passiert? Wer hat was falsch gemacht? Welcher Schaden am Auto ist zu sehen? Lassen Sie sich die Schilderung von dem Unfallverursacher unterschreiben! Was kaum einer weiß: Es genügt NICHT, wenn Sie nur ein Schuldeingeständnis oder Anerkenntnis haben wie „ich bin schuld und meine Versicherung soll zahlen“.

 

Wenn Sie selbst an dem Unfall schuld sind, dann sollten Sie trotzdem die Polizei rufen, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben. Ansonsten könnte Ihre Versicherung die Zahlung ablehnen.

Nehmen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ein Verkehrsunfall ist mit vielen Mühen verbunden und oft auch dem Gefühl, vielleicht nicht alles zu bekommen, was einem zusteht. Der einfachste und sicherste Weg ist es, Ihren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve zu beauftragen: Wir nehmen Ihnen den Schriftwechsel ab, beraten Sie fachkundig und holen das Optimale für Sie heraus.

 

Denn nur ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Verkehrsunfall alle Beteiligten und Interessen im Blick behalten können, also den Unfallgegner, den Halter des gegnerischen Fahrzeugs und seine Haftpflichtversicherung, Ihre eigene Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung, vielleicht den Halter des von Ihnen gefahrenen Fahrzeugs und verletzte Beteiligte, die zuständigen Sozialversicherungsträger usw.

Keine Kosten für den Anwalt nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht kostenlos, weil die gegnerische Versicherung auch die Kosten eines Anwalts übernehmen muss. Denn das Schadensersatzrecht ist so kompliziert geworden, dass eine qualifizierte fachliche Beratung unerlässlich geworden ist, um Waffengleichheit gegenüber den Sachbearbeitern der Versicherungen herzustellen. Nutzen Sie diese Chance!

Wenn Sie an dem Autounfall eine Teilschuld haben, so übernimmt die Gegenseite die Kosten des Rechtsanwalts, aber berechnet nach der Höhe des gezahlten Schadensersatzes.

Bei einem streitigen Unfall übernimmt Ihre Verkehrs-Rechtschutzversicherung regelmäßig die Kosten. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, dann kann das Quotenvorrecht dazu führen, dass Sie auch bei einer Mitschuld die Selbstbeteiligung nicht zahlen müssen und keine Kosten haben.

Keine Unfallregulierung durch die Werkstatt!

Werkstätten bieten häufig die Regelung eines Unfalles an und bitten dazu um Unterschrift unter eine Abtretungserklärung für die Reparaturkosten. Bitte seien Sie sich bewusst, dass die Werkstatt nur am Reparaturauftrag interessiert ist.

Wenn die Versicherung nicht oder nicht voll bezahlt, dann müssen Sie trotz der Abtretungserklärung zahlen!

 

Eine Werkstatt beschäftigt auch keinen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, der den Ersatz der Reparaturkosten auch dann qualifiziert durchsetzt, wenn es kompliziert wird.

 

Ihre Rechte auf Minderwert, Nutzungsausfall oder Kostenpauschale werden von der Werkstatt überhaupt nicht geltend gemacht, und auch nicht Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.

 

Lassen Sie den Schaden daher immer nur vom Fachmann regulieren. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve steht zu Ihrer Verfügung.

Keine Schadensregulierung durch die gegnerische Haftpflicht-Versicherung!

Die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners ist ein Wirtschaftsunternehmen und deshalb daran interessiert, Geld zu sparen. Das ist legitim. Seien Sie sich aber immer dieser Situation bewusst! Die heutige Schadensregulierung mit den freundlichen Schreiben dient immer dem Zweck, möglichst wenig Geld zu zahlen. Beauftragen Sie daher Ihren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve.

Nehmen Sie einen eigenen Sachverständigen.

Nehmen Sie nach einem Autounfall keinen Sachverständigen, der Ihnen von der Versicherung der Gegenseite angeboten wird. Ein unabhängiger Sachverständiger ist wichtig, weil er die Reparaturkosten nach den Stundenverrechnungssätzen der Fachwerkstatt berechnet, weil er die Abgrenzung zum Totalschaden beherrscht, für den eventuellen Restwert Interessenten benennt und auch eine mögliche Wertminderung beziffert.

 

Ein Gutachten hilft Ihnen auch, wenn Sie das Auto später wieder verkaufen wollen. Nur mit Gutachten und Reparaturrechnung belegen Sie dem Käufer, dass der Schaden fachgerecht und vollständig wieder repariert wurde.

Auch die Kosten des Sachverständigen trägt bei einem unverschuldeten Unfall die Gegenseite, wenn kein Bagatellschaden vorliegt (also bei einer Schadenshöhe ab 750,00 €).

Totalschaden oder Reparatur?

Der (wirkliche oder doch nur vermeintliche) wirtschaftliche Totalschaden eines Wagens nach einem Verkehrsunfall ist immer wieder ein Grund für Streit mit den Versicherungen. Wenn Sie eine Reparatur Ihres Autos wünschen, dann wird gestritten über Wiederbeschaffungswert, Restwert, Restwertangebote aus dem Internet, Wiederbeschaffungsaufwand, Reparaturkosten brutto und netto, Abrechnung nach Gutachten, Nachweis der Reparatur, Haltedauer für sechs Monate, fiktive Abrechnung oder konkrete Abrechnung, 130 % - Abrechnung und vieles mehr.

Die Rechtslage nach einem Autounfall ist zwar kompliziert, aber doch weitgehend geklärt. Von den Versicherungen erhalten die Geschädigten leider häufig falsche und irreführende Auskünfte, und selbst einige Oberlandesgerichte haben die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH zum Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall nicht wirklich umgesetzt. Wir bieten die kompetente Beratung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve, der Ihren persönlichen Fall mit Ihnen erörtert, damit Sie Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durchsetzen.

Mietwagen und Nutzungsentschädigung.

Wenn der beschädigte Wagen während der Reparatur oder der notwendigen Neubeschaffung eines Ersatzfahrzeuges nicht zur Verfügung steht, handelt es sich um einen erstattungspflichtigen Schaden. Wer das Auto benötigt, wird einen Mietwagen nehmen.

 

Bitte achten Sie auch bei dem Mietwagen auf Ihre Schadensminderungspflicht: Sie müssen so auf die Kosten achten, als würden Sie den Mietwagen selbst bezahlen müssen. Vergleichen Sie daher die Preise und nehmen Sie einen möglichst günstigen Mietwagen. Nehmen Sie Wagen eine Klasse kleiner als Ihren beschädigten Wagen. Lassen Sie sich niemals einen Unfallersatztarif unterschieben! Das Mietwagenunternehmen muss gar nicht wissen, dass Sie den Mietwagen wegen eines Autounfalls brauchen.

 

Wer auf einen Mietwagen verzichtet, kann eine finanzielle Entschädigung verlangen (Nutzungsentschädigung bzw. Nutzungsausfallentschädigung).

Verletzungen und Schmerzensgeld.

Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, dann haben Sie Recht auf einen finanziellen Ausgleich Ihrer Schäden. Für die Verletzungen muss ein Schmerzensgeld gezahlt werden. Es muss auch Ersatz geleistet werden für Behandlungskosten, Zuzahlungen zu Medikamenten, Fahrtkosten und für den Erwerbsschaden, also Verdienstausfall oder entgangener Gewinn.

 

Wenn Sie länger unter der Verletzung leiden, dann muss auch eine Haushaltshilfe bezahlt werden. Diesen Schaden können Sie auch "fiktiv" geltend machen, also auch wenn Sie gar keine Haushaltshilfe einstellen, sondern sich anders selbst behelfen (Haushaltsführungsschaden).

 

Sammeln Sie alle Belege und schreiben Sie auf, wann Sie bei Ihrem Arzt waren. Bei sichtbaren Verletzungen sollten Sie Fotografien machen. Und lassen Sie sich von Ihrem Arzt auch wirklich behandeln und krankschreiben. Denn die Versicherungen zahlen nur für Verletzungen, die dokumentiert sind. Wenn Sie also die Verletzungen zuhause alleine auskurieren, dann ist das nicht nur medizinisch gefährlich, sondern Sie verlieren auch Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld.

Quote wegen Mitschuld und Betriebsgefahr?

Auch bei einem scheinbar klaren Autounfall kann es Streit geben, wie bei einem Auffahrunfall bei der Behauptung, der Vorausfahrende habe grundlos stark gebremst oder bei einem Kettenunfall bzw. Kettenauffahrunfall, bei Vorfahrtsverletzung mit der Behauptung jemand sei zu schnell oder ohne Licht gefahren, beim Unfall mit Linksabbiegen und Überholen. In all diesen Fällen kann Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve beurteilen, welche Quote zu erzielen ist.

Quotenvorrecht bei Vollkasko und Rechtsschutz.

Wenn Sie nach einem Autounfall nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen, beispielsweise bei Mithaftung bzw. Mitschuld, dann kann eine Unfallregulierung nach Quotenvorrecht Ihren Schaden mindern:

 

Ein Teil des Schadens wird von Ihrer Vollkaskoversicherung übernommen und ein Teil von der gegnerischen Haftplichtversicherung. Mit der Zahlung der Haftpflichtversicherung decken Sie nach Quotenvorrecht den restlichen Schaden ab, der quotenbevorrechtigt ist. Dadurch verringert sich Ihr Schaden insgesamt.

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung haben, dann decken Sie mit der Teilzahlung der Gegenseite Ihre Selbstbeteiligung ab. So kann ein Rechtsstreit für Sie kostenlos sein, obwohl eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

 

Das Quotenvorrecht wird leider nicht von allen Rechtsanwälten beherrscht. Wenden Sie sich deshalb an den Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve. Rechtsanwalt Hausmann ist zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht!

Sammeln Sie alle Belege über Ihre Ausgaben.

Die Gegenseite muss alle Schäden ausgleichen, die Ihnen nach einem Unfall entstehen. Dies sind beispielsweise Entsorgungskosten oder die Kosten für eine Neuanmeldung mit Gebühren und die Kosten neuer Schilder.

 

Von der Versicherung ist außerdem immer eine Kostenpauschale zu zahlen (für Telefonate und Laufereien), die vor dem Amtsgericht Kleve (zuständig für Unfälle im Bereich u.a. Kleve, Kranenburg, Kalkar, Bedburg-Hau, Goch) und vor dem Landgericht Kleve (zuständig auch für Emmerich am Rhein und Geldern) 25,00 € beträgt. Auch dieser kleine Posten geht Ihnen häufig verloren, wenn Sie die Unfallregulierung einer Werkstatt überlassen.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve:

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Schadenseratz nach einem Verkehrsunfall ist

Rechtsanwalt Marc Hausmann,

Fachanwalt für Verkehrsrecht und

Fachanwalt für Versicherungsrecht,

Kanzlei Arden & Voss in Kleve.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!

Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht vor allen Amtsgerichten (insbesondere Amtsgericht Kleve, Amtsgericht Emmerich am Rhein, Amtsgericht Rheinberg, Amtsgericht Geldern, Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Moers) und vor allen Landgerichten (insbesondere Landgericht Kleve, Landgericht Duisburg, Landgericht Düsseldorf).

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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