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Arbeitsrecht: Tipps zur Abfindung.

Tipps zu Abfindungen von Ihrem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kleve.

Wer eine Kündigung seines Arbeitgebers erhält, darf keine Zeit verlieren und muss sofort einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Es muss eine Kündigungsschutzklage erhoben innerhalb von drei Wochen und die Kündigung bei Formfehlern zurückweisen, und dies sogar innerhalb von nur wenigen Tagen.

Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer keinen Wert mehr auf den Arbeitsplatz legt, sondern nur eine Abfindung will. Lesen Sie hierzu die Tipps des Fachanwalts für Arbeitsrecht in Kleve.

Kein Anspruch auf Abfindungen ohne Klage!

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ansprüche auf Abfindungen gibt es nur in Unternehmen mit Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Sozialplan verhandelt hat.
Auch manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gewähren Arbeitnehmern ausnahmsweise einen Anspruch auf eine Abfindung.

Nur wer mehr herausholen will als die Abfindungen, die der Betriebsrat ausgehandelt hat, muss dann doch vor Gericht klagen.

Wann trotzdem eine Abfindung gezahlt wird...

Ein Arbeitgeber kann häufig kaum wissen, ob eine Kündigung oder eine Befristung tatsächlich wirksam war oder nicht. Nicht selten erweist sich eine Befristung oder Kündigung erst nach einem längeren Arbeitsgerichtsprozess als unwirksam. Der Arbeitgeber ist dann grundsätzlich verpflichtet, für den gesamten Zeitraum das Arbeitsentgelt nachzuzahlen.

Arbeitgeber, die schnell Rechtssicherheit wollen, sind daher oft gut beraten, dem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten. In diesen Fällen trifft man sich zwar auch vor dem Arbeitsgericht – der Prozess endet allerdings nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich: Der Arbeitnehmer verzichtet auf seine Arbeitsstelle, der Arbeitgeber zahlt dafür.

… und wann keine Abfindung gezahlt wird.

Der Arbeitgeber zahlt nur dann dem Arbeitnehmer eine Abfindung, wenn er befürchtet, dass der Arbeitneher den Prozess gewinnt, in den Betrieb zurückkehrt und Nachzahlungen verlangt.

Wenn die Kündigung wirksam ist, dann wird sich also auch ein langer Rechtsstreit für den Arbeitgeber lohnen. Und wenn der Mitarbeiter während der gerichtlichen Auseinandersetzung eine neue Stelle findet, ist sein Drohpotenzial deutlich geringer. Deshalb schadet sich der Arbeitnehmer auch selbst, wenn er dem Arbeitgeber mitteilt, dass er gar nicht mehr in den Betrieb zurückkehren will.

Sonderfall: Abfindungen bei Unzumutbarkeit.

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis selbst auflösen lassen und eine Abfindung festsetzen lassen, wenn ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Aber auch hier ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung die Kündigungsschutzklage erhebt und gewinnt.

Sonderfall: Kündigung mit Abfindungsangebot.

Ein Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusammen mit der Kündigungserklärung eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer die dreiwöchige Klagefrist verstreichen lässt.

Dies wird der Arbeitgeber dann tun, wenn sich die Kündigung vor Gericht nur schwer rechtfertigen lässt und der Arbeitnehmer erst einige Jahre lang beschäftigt, so dass eine Abfindung von einem halben Gehalt pro Jahr zu verschmerzen ist. Dann erhöht ein Abfindungsangebot den Druck auf den Arbeitnehmer, sich gegen eine Klage zu entscheiden, denn ob er vor Gericht überhaupt oder gar eine höhere Abfindung aushandeln kann, ist ungewiss.

Vorsicht vor einem Aufhebungsvertrag!

Bei einem Aufhebungsvertrag oder einem Abwicklungsvertrag ist stets damit zu rechnen, dass die Arbeitsagenturen eine Sperrzeit oder sogar eine Anrechnung der Abfindung verhängen. Häufig wird der Arbeitnehmer auch auf Ansprüche verzichten, ohne dies zu bemerken. Wenn dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, sollte er unbedingt den Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, bevor er unterzeichnet.

Höhe der Abfindungen: Verhandlungssache!

Die Höhe der Abfindung hängt im Wesentlichen vom Prozessrisiko des Arbeitgebers ab.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, der den Arbeitnehmer vertritt, wird eine hohe Abfindung durchsetzen, indem er die Schwachstellen der Befristung oder Kündigung herausarbeitet, die Kündigung aus formalen Gründen zurückweist Kündigungsschutzklage erhebt. Wenn sich der Prozess längere Zeit hinziehen sollte, erhöht sich das Risiko des Arbeitgebers auf Nachzahlung des Gehaltes.

Auf Seiten des Arbeitgebers wird der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht alles unternehmen, um die Zahlung einer Abfindung zu vermeiden. Dies gelingt aber umso besser, je früher er beauftragt wird. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kleve gestaltet deshalb für Arbeitgeber die Arbeitsverträge und erstellt – soweit möglich – das Konzept für wirksame Kündigungen. Von aussichtslosen Prozessen wird frühzeitig abgeraten. Die Verfahren vor dem Arbeitsgericht werden beschleunigt und Argumente werden vollständig und sachkundig vorgebracht.

Abfindung und Arbeitslosengeld.

Im Regelfall erhält der Arbeitnehmer auch dann das volle Arbeitslosengeld, wenn er eine besonders üppige Summe herausgeholt hat.
Achtung: Die Kündigungsfrist muss aber unbedingt eingehalten werden! Ansonten wird die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld vorübergehend (Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs) oder sogar länger oder dauerhaft verweigern (Anrechnung der Abfindung).

Sozialabgaben und Steuern auf Abfindungen.

Eine Abfindung wird zwar „brutto“ gezahlt. Es fallen aber keine Sozialabgaben an, also keine Abzüge für Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Pflegeversicherung.
Die Abfindungen unterfallen aber der Einkommenssteuer. Es gibt nur eine gewisse Privilegierung von Abfindungszahlungen im Einkommenssteuergesetz (auch Fünftelregelung genannt). Hierdurch wird die Steuerprogression abgemildert.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kleve:

Nur ein im Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihre Chancen richtig einschätzen und Ihre Rechte efektiv durchsetzen.

 

Ihr Ansprechpartner ist

Rechtsanwalt Marc Hausmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

in der Kanzlei Arden & Voss in Kleve.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!

Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht vor allen Arbeitsgerichten (insbesondere in Wesel, Kleve, Moers, Krefeld, Bocholt, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Oberhausen), vor allen Landesarbeitsgerichten (insbesondere Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Landesarbeitsgericht Hamm und Landesarbeitsgericht Köln) und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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