Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Sozialrecht: Krankenversicherung.

Tipps zur gesetzlichen Krankenversicherung von Ihrem Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Anträge auf Krankengeld, Heilmittelerstattung und Kuren wiederholt abgelehnt. Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve bietet Ihnen Hilfe.

 

Die gesetzliche Krankenversicherung ist bitte zu unterscheiden von der privaten Krankenversicherung!

 

 

Gründe für eine Ablehnung:

Es gibt viele Gründe für einen Streit mit der Krankenkasse: Die Kur wird abgelehnt, die Haushaltshilfe verweigert oder eine ungünstige Pflegestufe festgelegt. Die Krankenkassen achten auf die Kosten und lehnen vor allem teuren Leistungen ab.

 

Angemeldete Ansprüche werden häufig mit Hinweis auf entgegenstehende medizinische Gutachten (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) abgelehnt. Diese Gutachten können von gerichtlichen Gutachten widerlegt werden!

 

Die Kostenübernahme für Heilmittel (Alternative Arzneimittel etc.) wird häufig mit Verweis auf eine nicht vorhandene Anerkennung durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verweigert. Eine ablehnende Entscheidung sollten Sie durch Ihren Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve überprüfen lassen, die Rechte der Versicherten hinsichtlich alternativer Behandlungen und Arzneimitteln sind inzwischen deutlich gestärkt.

 

Widerspruch erheben!

Der Widerspruch solte schriftlich erhoben werden, also mit einem Brief oder einem Telefax. Eine E-Mail reicht nicht aus!

Der Widerspruch muss zwar nicht begründet werden. Allerdings erhöht eine gute und detaillierte Begründung die Erfolgschancen.

 

Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat. Wer die Frist ohne Schuld versäumt hat, etwa weil er im Urlaub war, als die Post kam, sollte sofort den Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve beauftragen. Der Widerspruch muss nachgeholt und Wiedereinsetzung muss beantragt werden. Hierfür gilt eine Frist von nur zwei Wochen!

 

Klage einreichen!

Wenn ein ablehnender Widerspruchsbescheid ergeht, muss Klage zum Sozialgericht erhoben werden. In der Regel muss die Klage innerhalb eines Monats beim Gericht eingehen. Eine Jahresfrist gilt nur dann, wenn der Versicherte im Widerspruchsbescheid nicht korrekt über seine Rechte aufgeklärt worden ist.

 

Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für den Bürger an sich kostenlos. Die Gerichtsgebühren und die Kosten der beklagten Krankenkasse muss der Versicherte auch dann nicht erstatten, wenn er verliert. Die eigenen Kosten trägt bei Erfolg die Krankenkasse, ansonsten können die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden oder es wird Prozesskostenhilfe beantragt.

 

Beschwerde und neuer Antrag?

Neben Widerspruch und Klage haben Versicherte das Recht, sich wegen eines Fehlverhaltens der Krankenkasse an das Bundesversicherungsamt zu wenden. Die Aufsichtsbehörde kann die Kasse zu einer Änderung ihrer Entscheidung zwingen.

 

Außerdem kann jeder Versicherte bei seiner Krankenkasse einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn sich im Vergleich zum ersten Antrag neue Aspekte ergeben haben.

 

Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve:

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Sozialrechts ist Rechtsanwalt Marc Hausmann.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf.

 

Er nimmt sich gerne Ihrer Anfragen an und vertritt Ihre Rechte.

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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