Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Versicherungsrecht: Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung.

Tipps zu Versicherungen bei Krankheit vom Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve.

Im Falle von Krankheit gibt es zahlreiche Versicherungen, die verschiedene Leistungen erbringen. 

 

Die private Krankenversicherung (PKV) ersetzt die Kosten der Heilbehandlung und entspricht in ihrer Funktion der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Krankenzusatzversicherungen bestehen häufig neben der gesetzlichen Krankenversicherung und bieten zusätzliche Leistungen.

 

Die Krankentagegeldversicherung sichert besonders bei Selbständigen das Risiko des Verdienstausfalls bei Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit ab.

 

Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt bei einem Krankenhausaufenthalt ein Tagegeld.

 

 

Es gibt nicht "die" Versicherung, nur "Ihre" Versicherung.

Jede Versicherung ist unterschiedlich, weil die Versicherungsunternehmen ("Versicherer") eigene Versicherungsbedingungen herausgeben dürfen. Deshalb gibt es nicht "die" Versicherung, die bei allen gleich ist. Es gibt Ihre Versicherung.

 

Der Versicherungsschutz bestimmt sich aus Ihrem ganz persönlichen Vertrag. Der Vertrag setzt sich zusammen aus Ihrem Antrag und dem Versicherungsschein mit den Versicherungsbedingungen. Auch wenn Ihnen Ihr Versicherer im Laufe der Jahre neue Versicherungsbedingungen zugeschickt hat, so sind doch zunächst die ersten Versicherungsbedingungen maßgeblich, die Sie mit dem Versicherungsschein erhalten haben.

 

Ihre Ansprüche können nur dann durchgesetzt werden, wenn alle Unterlagen gesichtet werden. Deshalb fordern wir als Erstes alle Unterlagen von dem Versicherer an. Der Versicherer ist zur Übersendung verpflichtet!

 

 

Typische Probleme in der Krankentagegeldversicherung.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt ein Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit, um den Verdienstausfall auszugleichen.

 

Der Begriff "Arbeitsunfähigkeit" bedeutet in der privaten Versicherung aber etwas anderes als in der Sozialversicherung bzw. als im Arbeitsrecht. Dort gilt als arbeitsunfähig, wer seinen Beruf teilweise nicht mehr ausüben kann. In der privaten Versicherung liegt Arbeitsunfähigkeit hingegen häufig erst dann vor, wenn der Versicherte seinen Beruf in keiner Weise mehr ausüben kann.

 

Der genaue Inhalt des Berufs muss gegenüber dem Versicherer (oder im Streifall gegenüber dem Gericht) belegt werden. Wir empfehlen deshalb eine Art von Arbeitstagebuch, in dem Sie möglichst detailliert Ihren Arbeitsplatz, Ihre Arbeit und Ihre Arbeitszeiten festhalten. Überlegen Sie auch, wie Sie Ihre Angaben beweisen können (beispielsweise durch Kollegen als Zeugen), denn der Versicherer wird vor Gericht sicher bestreiten, dass Ihr Beruf so ausgestaltet ist wie Sie ihn schildern.

 

Ein weiteres Problem ist, dass die Krankentagegeldversicherung nicht (mehr) zahlt, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Dann ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eintrittspflichtig. In einem Prozess wenden die Versicherer deshalb häufig beides ein: Der Versicherte sei entweder gar nicht arbeitsunfähig, oder er sei schon berufsunfähig.

 

Die richtige Darstellung von Arbeitsplatz und Krankheit ist deshalb eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die Sie einem Fachanwalt für Versicherungsrecht übergeben sollten.

 

 

Welche Folgen haben falsche Angaben?

Selbstverständlich müssen Sie bei allen Anträgen und Schadensmeldungen wahrheitsgemäße Angaben machen. Wer mit Arglist handelt, erhält auch keine Leistungen vom Versicherer.

 

Dennoch dürfen die Versicherer Ihre Ansprüche nicht immer ablehnen, wenn Sie nur versehentlich eine Angabe vergessen haben. Häufig nehmen auch Versicherungsvertreter nicht all das auf, was Sie den Vertretern gesag haben.

 

Eine Ablehnung des Versicherers oder ein Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sind dann häufig unwirksam.

 

Lassen Sie bei Ablehnungen auch immer prüfen, ob die Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag eine Ablehnung überhaupt zulassen. Viele Regelungen in Verträgen nach dem alten Versicherungsrecht (vor 2008) und manche Regelungen auch in neueren Verträgen sind unwirksam, so dass Sie Ihre Rechte auch dann noch behalten, wenn Ihre Angaben falsch oder unvollständig sind.

 

 

Suchen Sie Rat bei Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht!

Wenn der Versicherer nicht zahlen will, sollten Sie sofort den Rat und die Hilfe des Fachanwalts für Vericherungsrecht suchen. Der spezialisierte Fachanwalt für Versicherungsrecht wird die Versicherungsunterlagen richtig bewerten und Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve:

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Versicherungsrechts ist

Rechtsanwalt Marc Hausmann,

Fachanwalt für Versicherungsrecht.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!

Rechtsanwalt Hausmann ist Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve.

Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht vor allen Amtsgerichten (insbesondere Amtsgericht Kleve, Amtsgericht Emmerich am Rhein, Amtsgericht Rheinberg, Amtsgericht Geldern, Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Moers) und vor allen Landgerichten (insbesondere Landgericht Kleve, Landgericht Duisburg, Landgericht Düsseldorf).

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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