Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Versicherungsrecht: Kaskoversicherung.

Tipps zur Kaskoversicherung vom Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve.

Die Kaskoversicherung (als Teil der Kraftfahrtversicherung) zahlt für Schäden an Ihrem Fahrzeug oder bei Verlust des Fahrzeugs (Diebstahl).

 

 

Es gibt nicht "die" Versicherung, sondern nur "Ihre" Versicherung.

Jede Versicherung ist unterschiedlich, weil die Versicherungsunternehmen ("Versicherer") eigene Versicherungsbedingungen herausgeben dürfen. Deshalb gibt es nicht "die" Versicherung, die bei allen gleich ist. Es gibt Ihre Versicherung.

 

Der Versicherungsschutz bestimmt sich aus Ihrem ganz persönlichen Vertrag. Der Vertrag setzt sich zusammen aus Ihrem Antrag und dem Versicherungsschein mit den Versicherungsbedingungen. Auch wenn Ihnen Ihr Versicherer im Laufe der Jahre neue Versicherungsbedingungen zugeschickt hat, so sind doch ersteinmal die ersten Versicherungsbedingungen maßgeblich, die Sie mit dem Versicherungsschein erhalten haben.

 

Ihre Ansprüche können nur dann durchgesetzt werden, wenn alle Unterlagen gesichtet werden. Deshalb fordern wir als Erstes alle Unterlagen von dem Versicherer an. Der Versicherer ist zur Übersendung verpflichtet!

 

 

Wann muss Ihre Versicherung zahlen?

Die Kaskoversicherung zahlt als Teilkaskoversicherung bei Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl des Wagens durch verschiedene Ereignisse (u.a. Brand, Diebstahl und Raub, Glasbruch, Marderschaden, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Zusammenstoß mit Haarwild).

 

Als Vollkaskoversicherung zahlt die Kaskoversicherung auch bei selbstverschuldeten Unfällen und bei Vandalismus.

 

 

Probleme in der Kaskoversicherung.

Häufig kommt es zu Problemen, wenn ein Autofahrer einem Wildtier ausweicht und dadurch der Wagen beschädigt wird. Dieser Schaden müsste (je nach Wildtier) von der Teilkaskoversicherung übernommen werden.

 

Aber eine ungenaue Schadensmeldung oder fehlende Nachweise führen dazu, dass Zahlungen aus der Teilkasko abgelehnt werden. Der Versicherungsnehmer wird dann - sofern vorhanden - auf die Vollkaskoversicherung verwiesen. In der Vollkaskoversicherung verliert man aber den Schadensfreiheitsrabatt und müsste höhere Beiträge zahlen.

 

Ein weiteres häufiges Problem sind Kaskoleistungen nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss oder nach einer Unfallflucht. Nach neuem Versicherungsrecht ist der Versicherer aber unter engen Voraussetzungen trotzdem zur Zahlung verpflichtet. Dazu müssen die Verträge sorgfältig geprüft und der Sachverhalt gründlich aufgeklärt werden.

 

 

Welche Folgen haben falsche Angaben?

Selbstverständlich müssen Sie bei allen Anträgen und Schadensmeldungen wahrheitsgemäße Angaben machen. Wer mit Arglist handelt, erhält auch keine Leistungen vom Versicherer.

 

Dennoch dürfen die Versicherer Ihre Ansprüche nicht immer ablehnen, wenn Sie nur versehentlich eine Angabe vergessen haben. Häufig nehmen auch Versicherungsvertreter nicht all das auf, was Sie den Vertretern gesag haben.

 

Eine Ablehnung des Versicherers oder ein Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sind dann häufig unwirksam.

 

Lassen Sie bei Ablehnungen auch immer prüfen, ob die Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag eine Ablehnung überhaupt zulassen. Viele Regelungen in Verträgen nach dem alten Versicherungsrecht (vor 2008) und manche Regelungen auch in neueren Verträgen sind unwirksam, so dass Sie Ihre Rechte auch dann noch behalten, wenn Ihre Angaben falsch oder unvollständig sind.

 

 

Suchen Sie Rat bei Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht!

Wenn der Versicherer nicht zahlen will, sollten Sie sofort den Rat und die Hilfe des Fachanwalts für Vericherungsrecht suchen. Der spezialisierte Fachanwalt für Versicherungsrecht wird die Versicherungsunterlagen richtig bewerten und Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve:

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Versicherungsrechts ist

Rechtsanwalt Marc Hausmann,

Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei Arden & Voss in Kleve.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!

Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht vor allen Amtsgerichten (insbesondere Amtsgericht Kleve, Amtsgericht Emmerich am Rhein, Amtsgericht Rheinberg, Amtsgericht Geldern, Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Moers) und vor allen Landgerichten (insbesondere Landgericht Kleve, Landgericht Duisburg, Landgericht Düsseldorf).

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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