Wir sind so frei und sagen es ganz deutlich: Auch wir möchten für unsere Arbeit fair bezahlt werden. Sie sollen aber nicht aus Angst vor den Kosten auf eine notwendige Beratung verzichten.
Häufig ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden. Diese trägt in den versicherten Bereichen alle Kosten, abgesehen vielleicht von einer Selbstbeteiligung, wenn Sie diese vereinbart haben. Ansonsten zahlt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten von Anwälten, Gerichten und Sachverständigen. Nennen Sie uns einfach Versicherungsgesellschaft und Vertragsnummer, wir übernehmen die Anfrage an die Rechtsschutzversicherung!
Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, so können Sie mit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe dennoch anwaltlichen Beistand nehmen. Wir haben die Formulare für Sie bereitgestellt.
Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung sind gesetzlich geregelt. In vielen Fällen bestimmen sich die Kosten nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert. Wenn Sie sich über große Summen streiten, sind die Kosten höher. Wenn Sie sich nur über geringe Summen streiten, so sind die Kosten entsprechend geringer. In geeigneten Fällen kann auch die Vereinbarung einer abweichenden Vergütungsvereinbarung angezeigt sein. Dies besprechen wir dann mit Ihnen.
Eine Auskunft zu den Kosten erteilen wir gerne auch telefonisch, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Eine kostenlose telefonische Beratung ist aber grundsätzlich nicht möglich. Kein seriöser Rechtsanwalt kann nach einem kurzen Telefongespräch eine juristische Frage beantworten. In den meisten Fällen ist Einsicht in vorhandene Unterlagen und ein ausführliches Gespräch erforderlich, um ein rechtliches Problem klären zu können.