Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Versicherungsrecht: Unfall und Invalidität.

Tipps zur  Unfallversicherung und bei Invalidität vom Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve.

Die Unfallversicherung zahlt eine Rente oder einen Einmalbetrag, wenn ein Unfall zur Invalidität führt.

 

Unfallversicherungen werden teilweise mit Zusatzoptionen angeboten:

  • Progression bei höheren Invaliditätsgraden
  • mit verbesserter Gliedertaxe
  • mit Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr)

Zusätzliche Leistungen können vereinbart sein:

  • Leistungen bei Tod durch Unfall
  • Krankenhaustagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Kurkostenbeihilfe
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen
  • Leistungen bei Knochenbrüchen

 

 

Es gibt nicht "die" Versicherung, sondern nur "Ihre" Versicherung.

Jede Versicherung ist unterschiedlich, weil die Versicherungsunternehmen ("Versicherer") eigene Versicherungsbedingungen herausgeben dürfen. Deshalb gibt es nicht "die" Versicherung, die bei allen gleich ist. Es gibt Ihre Versicherung.

 

Der Versicherungsschutz bestimmt sich aus Ihrem ganz persönlichen Vertrag. Der Vertrag setzt sich zusammen aus Ihrem Antrag und dem Versicherungsschein mit den Versicherungsbedingungen. Auch wenn Ihnen Ihr Versicherer im Laufe der Jahre neue Versicherungsbedingungen zugeschickt hat, so sind doch ersteinmal die ersten Versicherungsbedingungen maßgeblich, die Sie mit dem Versicherungsschein erhalten haben.

 

Ihre Ansprüche können nur dann durchgesetzt werden, wenn alle Unterlagen gesichtet werden. Deshalb fordern wir als Erstes alle Unterlagen von dem Versicherer an. Der Versicherer ist zur Übersendung verpflichtet!

 

 

Wann muss Ihre Versicherung zahlen?

Ihre Versicherung zahlt - neben den sonstigen vereinbarten Leistungen - bei Invalidität nach einem Unfall.

 

Ein Unfall ist nicht (nur) ein Verkehrsunfall, sondern jedes plötzliche Ereignis, das auf den Körper einwirkt. Ein Unfall ist also bspw. auch ein Sturz,

 

In den meisten Bedingungen sind auch Verletzungen durch besondere Kraftanstrengungen wie ein Unfall versichert.

 

Invalidität bedeutet eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung von gewisser Schwere.

 

 

Probleme in der Unfallversicherung.

Im Versicherungsrecht gibt es viele falsche Meinungen und viele falsche Urteile

(selbst von den Oberlandesgerichten). Im Bereich der Unfallversicherung scheint dieser Missstand besonders schlimm ausgeprägt zu sein.

 

Jedenfalls wird in der Unfallversicherung über fast alles gestritten, selbst darüber, was im Einzelfall ein Unfall eigentlich ist.

 

Ein großes Feld für Streitigkeiten sind auch die vielen Klauseln, wann die Versicherer trotz Unfall und Invalidität nicht zahlen müssen.

 

Und schließlich besteht häufig Streit zur Höhe der Invalidität. Denn nach dem Grad der Invalidität bestimmt sich die Höhe der zu zahlenden Leistungen.

 

 

Welche Folgen haben falsche Angaben?

Selbstverständlich müssen Sie bei allen Anträgen und Schadensmeldungen wahrheitsgemäße Angaben machen. Wer mit Arglist handelt, erhält auch keine Leistungen vom Versicherer.

 

Dennoch dürfen die Versicherer Ihre Ansprüche nicht immer ablehnen, wenn Sie nur versehentlich eine Angabe vergessen haben. Häufig nehmen auch Versicherungsvertreter nicht all das auf, was Sie den Vertretern gesag haben.

 

Eine Ablehnung des Versicherers oder ein Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sind dann häufig unwirksam.

 

Lassen Sie bei Ablehnungen auch immer prüfen, ob die Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag eine Ablehnung überhaupt zulassen. Viele Regelungen in Verträgen nach dem alten Versicherungsrecht (vor 2008) und manche Regelungen auch in neueren Verträgen sind unwirksam, so dass Sie Ihre Rechte auch dann noch behalten, wenn Ihre Angaben falsch oder unvollständig sind.

 

 

Prüfen Sie "versteckte" Unfallversicherungen.

Es gibt Unfallversicherungen, die Teil eines anderen Vertrags sind. Bei einem Verkehrsunfall kann eine Insassenunfallversicherung bestehen, die mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wurde. Wenn Sie einen Mietwagen mit Kreditkarte bezahlen, ist ebenfalls häufig eine Unfallversicherung enthalten. Gleiches kann gelten bei einer Hotelbuchung und einem Unfall im Hotel. Auch bei einer Pauschalreise kann eine Reiseunfallversicherung bestehen.

 

Sie haben also möglicherweise eine Unfallversicherung abgeschlossen, ohne dass Ihnen das bewusst wäre. Prüfen Sie deshalb, welche Versicherungen Sie haben.

 

 

Beachten Sie die Fristen!

Es gelten in den meisten Verträgen drei Fristen:

 

Die Invalidität muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eingetreten sein (häufig 12 Monate).

 

Es muss eine ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb einer weiteren Frist vorliegen (häufig 15 Monate oder 18 Monate).

 

Schließlich müssen die Ansprüche wegen Invalidität innerhalb einer dritten Frist geltend gemacht werden (häufig 15 Monate oder 18 Monate).

 

Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, können kaum noch Leistungen durchgesetzt werden. Manchmal reichen die Feststellungen des Arztes nicht aus, weil der Arzt nicht deutlich genug eine Invalidität bescheinigt. Häufig wird aber auch die Frist zur Anmeldung der Ansprüche bei der Versicherung versäumt. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag und beachten Sie unbedingt diese Fristen!

 

 

Suchen Sie Rat bei Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht!

Wenn der Versicherer nicht zahlen will, sollten Sie sofort den Rat und die Hilfe des Fachanwalts für Vericherungsrecht suchen. Der spezialisierte Fachanwalt für Versicherungsrecht wird die Versicherungsunterlagen richtig bewerten und Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve:

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Versicherungsrechts ist

Rechtsanwalt Marc Hausmann,

Fachanwalt für Versicherungsrecht.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!

Rechtsanwalt Hausmann ist Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve.

Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht vor allen Amtsgerichten (insbesondere Amtsgericht Kleve, Amtsgericht Emmerich am Rhein, Amtsgericht Rheinberg, Amtsgericht Geldern, Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Moers) und vor allen Landgerichten (insbesondere Landgericht Kleve, Landgericht Duisburg, Landgericht Düsseldorf).

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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