Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
Kanzlei Arden & VossRechtsanwälte und Fachanwälte

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ihre Rechtsanwälte für Schadensersatzrecht in Kleve.

Niemand ist davor geschützt, einen Schaden zu erleiden oder zu verursachen. Um im Schadensfall zu seinem Recht zu kommen oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren, bedarf es professioneller Unterstützung.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Arden & Voss in Kleve vertreten Geschädigte wie auch Schadensverursacher in allen Fragen des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes.

 

Haftung und Schadensersatz:

 

Es gibt viele Gründe für eine Haftung, also für einen Schadensersatzanspruch:

  • Sachschaden (Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums)
  • Personenschaden (Körperverletzungen, Krankheiten, Behinderungen nach Unfällen oder Behandlungsfehlern): Schmerzensgeld, Pflegekosten, Aufwendungen, Unterhaltsschaden
  • Persönlichkeitsrechtsverletzung (Beleidigung, Verleumdung, Diskriminierung, Verletzung der Privat- und Intimsphäre)
  • Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit einer Leistung, bspw. beim Kaufvertrag gemäß § 437 BGB und beim Werkvertrag gemäß § 637 Nr. 4 BGB
  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung
  • Verzugsschaden, Zinsen und Rechtsanwaltskosten
  • Schadensersatz wegen Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten sowie (vorvertraglicher) Schutzpflichten
  • Beeinträchtigungen des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (z.B. durch wettbewerbswidriges Verhalten der Konkurrenz)

Schadensersatz kann damit in allen Lebenslagen zu einem Thema werden. Die Kanzlei Arden & Voss in Kleve bietet Ihnen spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte auf vielen Rechtsgebieten. Damit ist Ihre kompetente Vertretung in allen Fragen des Schadensersatzrechts sichergestellt.
 

Schmerzensgeld:

 

Für Körpervertletzungen und sonstige "immaterielle Schäden" (bspw. Ehrverletzungen) kann ein Schmerzensgeld gefordert werden. Für die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt das Gesetz aber nur, dass „eine billige Entschädigung in Geld“ gefordert werden kann. Versicherungen verstehen dabei den Wortlaut des Gesetzes „billige Entschädigung in Geld" naturgemäß in dem Sinne einer „niedrigen“ Schmerzensgeldhöhe. Gemeint ist aber eine "angemessene" Entschädigung in Geld!

Aufgrund der unklaren gesetzlichen Formulierung muss das Schmerzensgeld in jedem Fall neu bestimmt werden. Sowohl Richter als auch Rechtsanwälte und Versicherungen bedienen sich für die Beurteilung der Höhe des Schmerzensgeldes der Hilfe von Tabellen (sog. Schmerzensgeldtabellen), die Urteile entschiedener Fälle der Vergangenheit sammeln.

Der Schmerzensgeldanspruch darf aber nicht schematisch ermittelt werden! In Schmerzensgeldtabellen sind häufig veraltete Urteile gesammelt, die nicht mehr zeitgemäß sind und auch nicht auf alle Fälle passen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Arden & Voss in Kleve nehmen sich daher die Zeit, in Ihrem individuellen Einzelfall genau herauszuarbeiten, weshalb Ihnen ggf. ein höheres Schmerzensgeld zusteht, als in den Tabellen zu stehen scheint.

 

Schadensersatz und Versicherungen:

 

Wenn Sie Schadensersatz geltend machen wollen, dann denken Sie auch an die Ansprüche gegen Ihre eigenen Versicherungen. Bei einem Verkehrsunfall kann die eigene Kaskoversicherung gewählt werden, insbesondere wenn ein Mitverschulden behauptet wird. Bei einer Verletzung können Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung zusätzliche Gelder bringen.

Wenn Sie Schadensersatzforderungen abwehren müssen, sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung frühzeitig beteiligen.

Rechtsanwalt Hausmann, zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht, in der Kanzlei Arden & Voss in Kleve hilft Ihnen, wenn diese Versicherungen nicht zahlen wollen.

 

Ihre Rechtsanwälte für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Kleve:

Rechtsanwalt Marc Hausmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Karsten Herfort

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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