Wollen Sie im Kreis Kleve Ihr Grundstück bebauen und erhalten keinen positiven Bauvorbescheid und schon gar nicht eine Baugenehmigung durch Ihre Gemeinde oder – falls diese keine Baugenehmigungsbehörde unterhält – durch den Fachbereich 6 – Abtlg. Bauen und Umwelt, Verwaltung – des Kreises Kleve?
Müssen Sie schon über die Vorfrage streiten, ob es sich um ein Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder ein Baugrundstück im sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt und wollen Sie diese Frage notfalls auf Basis der aktuellen Rechtsprechung der beiden Bausenate des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster zunächst bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf richterlich klären lassen?
Wir beraten und vertreten Sie sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht.
Das öffentliche Baurecht gibt vor, unter welchen Bedingungen wie und in welchem Maß Grundstücke wie z.B. ein alter Bauernhof im Außenbereich oder ein neu zu errichtendes Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt nach Abrissgenehmigung der Bestandsimmobilie genutzt werden können.
Müssen Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan geändert werden, wenn Sie ein Grundstück im Stadtkern bebauen möchten? Wollen Sie deshalb einen Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes stellen beim zuständigen Stadt- oder Gemeinderat und hierbei fachlich und kompetent begleitet werden? Wollen Sie sich gegen eine unerwünschte Änderung des Bebauungsplanes wehren durch Nichtigkeitsklage vor dem Normenkontrollsenat des Oberverwaltungsgerichts NRW in Kombination mit einem kurzen Eilverfahren, damit noch keine ungewünschten Fakten geschaffen werden?
Oder wollen Sie im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme gegenüber dem Rat Ihrer Gemeinde abgeben und die aktuelle Rechtsprechung zu Nachbarschutz und Rücksichtnahmegebot im Baurecht eingearbeitet wissen? Darf Ihr Nachbar unter Umgehung des Abstandsflächenrechts sein Einfamilienhaus oder seine Garage direkt an die Grenze Ihres Grundstücks setzen und überlegen Sie sich für den Fall einer Rechtswidrigkeit eine zwingend äußerst kurzfristig einzureichende Nachbarklage bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Ihr Grundstück verschattende Bauwerk?
Benötigen Sie selbst im Baurecht einen Befreiungsbescheid z.B. nach der Baunutzungsverordnung? Müssen Sie sich gegen eine Abrissverfügung des Kreises Kleve oder einer Gemeinde wehren, weil ein vor 30 Jahren errichtete Anbau nicht genehmigt wurde?
Dann kommen Sie zu uns.
Beim privaten Baurecht nennen sich die Mitspieler Bauherren, Bauträger , Generalunternehmer, Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Fachplaner und natürlich wieder Bauordnungsämter.
Im privaten Baurecht und Architektenrecht sollte Rechtsrat so früh als möglich eingeholt werden.
Kluge Bauherren holen deshalb bereits vor allen Vertragsabschlüssen Rechtsrat ein zum Bauvertrag. Welche Rechte und Pflichten der notarielle Kaufvertrag enthalten soll, welche Bausummengarantien z.B. als Schutz vor explodierenden Baukosten mit dem Architekten und welche Ingenieur-Honorare nach der HOAI mit einem Fachplaner vereinbart werden, das sollte mit einem Fachanwalt für Baurecht, der zugleich Fachanwalt für Architektenrecht ist, besprochen werden.
Kluge Bauherren holen vor Abschluss eines Bauwerkvertrages nach BGB oder VOB/B Rechtsrat ein, um zu wissen, wie die Aufträge an Bauhandwerker zu vergeben sind, ob z.B. als Pauschalverträge, nach Stundenlohn oder zum Festpreis, mit oder ohne Vertragsstrafe. Auch die Mängelhaftung eines Bauhandwerkers lässt sich vertraglich sehr unterschiedlich gestalten (Baumangel: Pfusch am Bau). Da sind Experten wie die Fachanwälte für Baurecht und Architektenrechts unverzichtbar, die sich auskennen u. a. mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), DIN-Vorschriften, der Makler- und Bauträger-VO und dem Bauforderungssicherungsgesetz.
Kluge Bauhandwerker wiederum kümmern sich um die möglichst frühe Absicherung ihrer eigenen Werklohnforderung im Bauvertrag, um nicht auf unbezahlten Bauhandwerkerrechnungen sitzen zu bleiben. Benötigen Sie eine Bauhandwerkersicherungshypothek? Besteht ein sonstiger gesetzlicher Anspruch auf Sicherheitsleistung für den vorleistungspflichtigen Werkunternehmer? Wie lassen sich Abschlagszahlungen notfalls nach Baustopp einklagen und wie sind unberechtigte Mängelrügen zu behandeln?
Wie kann ich als Architekt mein Architektenhonorar mit einer Rechnung fällig stellen, die alle komplizierten Ansprüche der HOAI tatsächlich
erfüllt, z.B. mit einer korrekten Kostenermittlung nach DIN 276 ?
Gerne stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung auf diesen komplexen Rechtsgebieten zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie sowohl vorbeugend als auch in außergerichtlichen und allen
gerichtlichen Streitfällen sowie in den Schiedsverfahren nach SO-Bau.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Karsten Herfort.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
und
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!
Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).