Wenn Sie uns beauftragen, so verwenden Sie bitte für Ihre Angaben den Aufnahmebogen und beachten die dort enthaltenen Hinweise.
Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir eine von Ihnen unterzeichnete Vollmachtsurkunde.
Wenn Sie Ansprüche wegen Körperverletzungen geltend machen wollen, beispielsweise nach einem Unfall oder einem Behandlungsfehler, so können Sie mit diesem Formular die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und sich einen Anwalt nicht leisten können, so können Sie mit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe genannt) dennoch anwaltlichen Beistand nehmen.
Mit dem Formular für Beratungshilfe erhalten Sie im Amtsgericht einen Berechtigungsschein. Bitte holen Sie sich den Berechtigungsschein vor Ihrem ersten Termin und bringen Sie ihn dann mit zu Ihrem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.
Das Formular für Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe geben Sie bitte vollständig ausgefüllt und mit den dort genannten Belegen nicht im Amtsgericht ab, sondern bringen es mit zu Ihrem Termin in unserer Kanzlei.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit und teilen uns mit, wie Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind.
Wir freuen uns über Lob - wir freuen uns aber noch mehr über Kritik. Denn nur anhand Ihrer Meinung werden wir uns stets verbessern.