Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt.

Tipps zu Ihrem Anspruch auf Lohn und Gehalt vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kleve.

Wenn der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt nicht zahlt, so sollte der Arbeitnehmer sofort tätig werden. Lesen Sie hierzu die Tipps Ihres Fachanwalts für Arbeitsrecht in Kleve.

 

Den gesamten Lohn geltend machen!

Neben dem Lohn bzw. Gehalt hat Arbeitnehmer oft auch Anspruch auf zusätzliche Lohn- oder Gehaltsbestandteile. Dazu gehören z.B.:

  • Jahressonderzahlungen, 13. Monatsgehalt
  • Bonuszahlungen, Provisionen und Prämien
  • Tantiemen
  • übertarifliche Zulagen
  • Gratifikationen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Jubiläumszuwendungen
  • Überstundenvergütung und Zuschläge für Überstunden
  • Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit

 

Lohnhöhe: Mindestlohn beachten!

Unabhängig von dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen Mindestlöhne aufgrund von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer diesen Mindestlohn auch dann zahlen, wenn im Arbeitsvertrag ein geringerer Lohn vereinbart ist. Ob ein tariflicher Lohn auch in Ihrem Arbeitsverhältnis gilt, beantwortet Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kleve.

 

Ausschlussfristen beachten!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt sind oft Ausschlussfristen zu beachten. Diese können in dem Arbeitsvertrag oder auch in einem Tarifvertrag stehen. Besteht eine Ausschlussfrist (z.B. von 3 Monaten), muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der Frist beim Arbeitgeber - in der Regel schriftlich und/oder durch eine Lohnklage - geltend machen. Tut er dies nicht, verfallen seine Ansprüche.

 

Häufig werden Ausschlussfristen übersehen, wenn die Ausschlussfrist nicht im Arbeitsvertrag steht, sondern im Tarifvertrag. Die Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer sie gar nicht kennt. Ob in Ihrem Fall eine Ausschlussfrist gilt, prüft Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kleve.

 

Umgekehrt werden Arbeitnehmer durch eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag davon abgehalten, den Lohn noch geltend zu machen. Viele vertragliche Ausschlussfristen sind aber unwirksam!
 

Zinsen verlangen!

Der Arbeitnehmer hat nicht nur einen Anspruch auf Arbeitslohn, sondern auch auf die Verzugszinsen, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig zahlt. Im Verzug befindet sich der Arbeitgeber automatisch – ohne Mahnung – am Tag nach Fälligkeit des Arbeitslohnes. Fällig ist der Arbeitslohn am letzten Tag des Monats, es sei denn aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergibt es etwas anderes.

 

Lohnbescheinigung verlangen!

Hat der Arbeitgeber noch nicht einmal den Lohn abgerechnet, sollte auch die Lohnbescheinigung eingeklagt werden. Für eine ordnungsgemäße Abrechnung wird diese benötigt.

 

Bruttolohn statt Nettolohn.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht klagt den Bruttolohn ein und nicht nur den Nettolohn. Nur so ist sichergestellt, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitnehmer auch abführt.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kleve:

Lassen Sie Ihre Ansprüche geltend machen und rechtzeitig Klage erheben!

Ihr Ansprechpartner ist

Rechtsanwalt Marc Hausmann,

Fachanwalt für Arbeitsrecht

in der Kanzlei Arden & Voss in Kleve.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!

Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht vor allen Arbeitsgerichten (insbesondere in Wesel, Kleve, Moers, Krefeld, Bocholt, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Oberhausen), vor allen Landesarbeitsgerichten (insbesondere Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Landesarbeitsgericht Hamm und Landesarbeitsgericht Köln) und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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