Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
Kanzlei Arden & VossRechtsanwälte und Fachanwälte

Herzlich willkommen in der Kanzlei Arden & Voss.

Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte in Kleve.

Wir vertreten die Interessen von Unternehmern, Gewerbetreibenden, Handwerksbetrieben und Privatpersonen seit Jahrzehnten vertrauensvoll, konsequent und erfolgreich.
 
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte in Kleve verfügen über jahrelange Erfahrung und besondere Kenntnisse, belegt durch den Titel des Fachanwalts auf den folgenden Rechtsgebieten:
 
 
Weitere Schwerpunkte bestehen u.a. für die Bereiche
 
Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
 
Wir finden gerne in einem persönlichen Gespräch die optimale Lösung für Sie!

 

Kontakt:

Kanzlei Arden & Voss

Reitbahn 4

An der Schwanenburg

47533 Kleve

 

Telefon: 02821 - 22076

Telefax: 02821 - 12256

E-Mail:  kanzlei@arden-voss.de

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Neues und Tipps aus unserer Kanzlei.

Die Mindestsätze der HOAI 2013 sind verbindlich!

Der EuGH hat am 18.01.2018 (C- 261/20) überraschend nach Vorlage des OLG Celle (14 U 188/18) entschieden, dass die Mindestsätze der HOAI 2013 auch in Verträgen mit Privaten verbindlich sind. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes eröffnet den Architekten und Ingenieuren wieder die Möglichkeit von Aufstockungsklagen für alle Planerverträge, die bis zum 31.12.2020 und somit noch im Geltungsbereich der HOAI 2013 geschlossen worden. Ein Aufstockungsanspruch kann immer dann gegeben sein, wenn das Pauschalhonorar das Mindestsatzhonorar unterschreitet.

 

Für Fragen rund um die Architekten- und Planervergütung steht Ihnen der in unserem Haus tätige Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Herfort gerne zur Verfügung.

Darf ein Architekt für seinen Auftraggeber Widerspruch beim Bauamt einlegen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) (Urteil vom 11. Februar 2021, I ZR 227/19) hat festgestellt, dass Architekten bei ihren Leistungen gegenüber ihren Auftraggebern sehr vorsichtig sein müssen, keine unerlaubte Rechtsberatung durchzuführen.

 

Nach dem BGH liegt eine unerlaubte Rechtsdienstleistung vor, wenn der Architekt den Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren vertritt. Hier handelt es sich nicht – so der BGH – um Nebenleistungen, die zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Architekten (§§ 3, 5 RDG) gehören.

 

Für die Praxis bedeutet das, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Architekt selbst sehr genau prüfen müssen, ob die gewünschten Handlungen noch von den Rechtsdienstleistungskompetenzen des Architekten gedeckt sind oder schon Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG vorliegen. Ob die Sache einfach oder schwierig ist, spielt keine Rolle. Sobald ein Lebenssachverhalt rechtlich gewürdigt wird, ist das Rechtsberatung. Ein Anwalt muss eingeschaltet werden. Rechtsdienstleistungen der Architekten wären auch nicht von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt.

 

In unserem Hause steht Ihnen der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Karsten Herfort zur Verfügung.

Rechtsanwalt Herfort ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat Herrn Rechtsanwalt Karsten Herfort den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen. Damit bestätigt die Kammer die besonderen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Bau- und Architektenrecht.

 

Rechtsanwalt Karsten Herfort, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und nun auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist Ihr Ansprechpartner in allen Belangen des Baurechts, Mietrechts und Immobilienrechts.

Arbeitsrecht: Entschädigung nach Kündigung - auch im Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz.

In einem Kleinbetrieb findet zwar das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Dennoch gibt es Risiken für den Arbeitgeber bzw. Chancen für den Arbeitnehmer. In einem aktuellen Fall des Bundesarbeitsgerichts hatte der Arbeitgeber in die Kündigung geschrieben, dass die betroffene Arbeitnehmerin „pensionsberechtigt sei“, also von der Kündigung wohl nicht so hart getroffen werde. Dies war ein Fehler, der den Arbeitgeber nun eine erhebliche Entschädigung kosten kann. Lesen Sie mehr ...

Verkehrsrecht: Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall immer mit Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht durchsetzen!

Manche Unfallopfer versuchen nach einem Autounfall, die Ansprüche auf Schadensersatz selbst durchzusetzen, oder überlassen dies den Werkstätten. Was häufig nicht bekannt ist: Der Geschädigte eines (unverschuldeten) Verkehrsunfalls kann grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt beauftragen, und zwar auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung!
Denn die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist stets erforderlich, damit der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen kann. Noch deutlicher drückt es ein Oberlandesgericht in einer aktuellen Entscheidung aus: Wer versucht, seine Schadensersatzansprüche alleine durchzusetzen, handelt geradezu „fahrlässig" (OLG Frankfurt a.M., Aktenzeichen 22 U 171/13).

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