Ein unbefriedigendes Ergebnis einer Behandlung ist zwar nicht zwangsläufig Folge eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Es kann aber ein Anzeichen dafür sein, dass die Behandlung nicht dem ärztlichen Facharztstandard entsprochen hat.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arzt Sie falsch behandelt hat, so setzen wir Ihre Ansprüche durch.
Halten Sie alle wesentlichen Informationen schriftlich fest: Behandlungstermine, Ihre Schilderung der Beschwerden gegenüber dem Arzt und die vom Arzt getroffene Diagnose,
verordnete Medikamente und Anwendungen sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen.
Dokumentieren Sie die Gesundheitsschäden: Art und Schwere physischer oder psychischer Beschwerden und deren Auswirkungen auf Ihr berufliches und privates Leben (z.B. Beeinträchtigungen in Haushalt
und Freizeit).
Als Patient haben Sie Anspruch darauf, die Patientenakte und Behandlungsunterlagen einzusehen oder auf Ihre Kosten Kopien davon fertigen zu lassen.
Oft bietet sich die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Gutachterkommission an. Das Verfahren ist kostenfrei; auch die erheblichen Kosten für die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens trägt die Schlichtungsstelle.
Stehen Behandlungsfehler oder die Haftung wegen unzureichender Patientenaufklärung fest, so haben Sie Anspruch auf Ersatz der erlittenen Schäden.
Dies sind beispielsweise der Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten oder Zuzahlungen zu Heilbehandlungskosten und Medikamenten, Fahrtkosten oder Kosten für Haushaltshilfen oder Pflege, die auch fiktiv abgerechnet werden können. Ein Schmerzensgeld wird als Einmalbetrag oder in Form einer Schmerzensgeldrente geleistet.
Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).