Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Sozialrecht: Erwerbsminderungsrente.

Tipps zur Rente wegen Erwerbsminderung von Ihrem Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve.

Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung (früher: Erwerbsunfähigkeit) und teilweiser Erwerbsminderung bestehen immer wieder Streitigkeiten, insbesondere zur Frage, welche Arbeiten der Versicherte noch bewältigen kann.

 

Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve bietet Ihnen Hilfe.

 

Volle Erwerbsminderungsrente.

Voll erwerbsgemindert (und damit erwerbsunfähig) ist derjenige, der auf nicht absehbare Zeit (also länger als 6 Monate) weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.

 

Eine volle Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit ergibt sich auch bei Wegeunfähigkeit. Als wegeunfähig gilt, wer keinen eigenen PKW hat und zusätzlich nicht viermal täglich 500 Meter innerhalb von 20 Minuten zurücklegen kann, oder außerstande ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

 

Teilweise Erwerbsminderungsrente.

Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, deren Regelleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit (also länger als 6 Monate) von 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich beträgt.

Versicherte mit teilweiser Erwerbsminderung erhalten trotzdem eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie keine Teilzeitbeschäftigung finden können und deshalb arbeitslos sind.

 

Rente bei Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit wird aber nur Personen gewährt, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.

 

Weitere Ansprüche prüfen!

Die Ursache für die Erwerbsminderung kann ein Unfall sein. Lassen Sie prüfen, ob die gesetzliche oder private Unfallversicherung zahlen muss. Möglicherweise besteht auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve beraten. Rechtsanwalt Marc Hausmann ist zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht!

 

Beachten Sie die Fristen!

Gegen den ablehnenden Rentenbescheid muss Widerspruch eingelegt werden innerhalb einer Frist von einem Monat.

Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid muss Klage bei Sozialgericht eingereicht werden, und zwar ebenfalls innerhalb von einem Monat.

Sollten Sie die Fristen unverschuldet versäumt haben, so müssen Sie unverzüglich Wiedereinsetzung beantragen. Hierbei hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve. Es gilt dann aber eine Frist von nur zwei Wochen!

 

Gutachten zur Feststellung der Erwerbsminderung.

Sie erhalten ein unabhängiges Gutachten im Verfahren vor dem Sozialgericht. Das Gericht ist verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Gerichte holen deshalb regelmäßig eigene Gutachten ein.

 

Wenn das Gericht doch kein Gutachten einholen sollte, oder wenn das Gutachten des Gerichts falsch sein sollte, so können Sie auch ein weiteres Gutachten einholen lassen.

 

Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve:

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Sozialrechts ist Rechtsanwalt Marc Hausmann.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf.

 

Er nimmt sich gerne Ihrer Anfragen an und vertritt Ihre Rechte.

Als Rechtsanwalt im Sozialrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Hausmann vor dem Sozialgericht Duisburg.

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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