Die Kanzlei Arden & Voss ist eine alteingesessene Kanzlei. Wir schauen auf eine jahrzehntelange Tradition zurück.
Diese Tradition ist für uns Verpflichtung, auch in den kommenden Jahrzehnten die Interessen unserer Mandanten vertrauensvoll und auf höchstem juristischen Niveau zu vertreten.
Im Jahr 1985 wurde Herr Rechtsanwalt Jürgen Voss Mitglied der Kanzlei.
Herrn Voss wurde 1989 der Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen. Er war damit einer der ersten Fachwälte für Verwaltungsrecht am Niederrhein.
Im Jahr 2005 wurde sodann der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.
Seit die Rechtsanwälte Konstantin Arden und Jürgen Voss die Kanzlei als Partner führten, trägt die Kanzlei den heutigen Namen Arden & Voss, der sich zu einem Markenzeichen für höchste juristische Ansprüche entwickelte.
Mit dem Beitritt der Rechtsanwälte Marc Hausmann und Frank Engel im Jahr 2007 hat die Kanzlei ihre Kompetenzen erweitert und neue Tätigkeitsfelder erschlossen.
Rechtsanwalt Marc Hausmann wurde von Herrn Rechtsanwalt Konstantin Arden in das Dezernat Arbeitsrecht aufgenommen und erwarb den Titel des Fachanwaltes für Arbeitsrecht.
Daneben erschloss Rechtsanwalt Hausmann die Dezernate Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, in denen er ebenfalls den Titel des Fachanwaltes erwarb.
Die Rechtsanwälte Marc Hausmann und Frank Engel wurden im Jahr 2013 als Partner in die Kanzlei aufgenommen.
Währenddessen hat die Kanzlei auch die ständige technische Erneuerung der Ausstattung mit Datenbanken und neuen Computersystemen konsequent umgesetzt.
Im Jahr 2013 konnten wir den Kollegen Karsten Herfort als weiteren Rechtsanwalt gewinnen.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ergänzt er die Liste der Fachanwaltschaften und trug zur weiteren Spezialisierung der Kanzlei bei. Zugleich setzte er neue Akzente, unter anderem bei der Durchsetzung der Rechte der Kunden gegenüber Banken und Kreditinstituten.
im Jahr 2022 trat Rechtsanwalt Sven Timmermann, Fachanwalt für Verkehrsrecht, in die Kanzlei ein.
Die Tradition der Kanzlei war stets auf die qualitativ herausragende rechtliche und wirtschaftliche Betreuung von Unternehmen, Gewerbetreibenden, Handwerksbetrieben und Privatpersonen angelegt.
Rechtsanwalt Konstantin Arden ist zum 31.12.2017 aus der Kanzlei ausgeschieden.
Rechtsanwalt Karsten Herfort erwarb 2020 den Titel des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht und setzt das Dezernat des Rechtsanwalts Voss' fort, der zum 31.01.2021 ausschied.
Mit der Einstellung neuer Rechtsanwälte setzt die Kanzlei ihre Tradition fort, das Fachwissen und die Erfahrung der älteren Kollegen durch die Kenntnisse und Talente junger Kollegen zu ergänzen und fortzuschreiben.
Die langjährige Erfahrung unserer Rechtsanwälte als persönliche Betreuer für alle Rechtsfragen unserer Mandanten und die Spezialisierung auf verschiedene Fachgebiete ermöglichen es uns, Ihnen eine optimale Rechtsberatung zu gewährleisten.