Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung vom Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Ihre wirtschaftliche Existenz absichern, wenn Berufsunfähigkeit eintritt und Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Leider kommt es gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder zu erheblichen Streitigkeiten.

 

 

Es gibt nicht "die" Versicherung, nur "Ihre" Versicherung!

Jede Versicherung ist unterschiedlich, weil die Versicherungsunternehmen ("Versicherer") eigene Versicherungsbedingungen herausgeben dürfen. Deshalb gibt es nicht "die" Versicherung, die bei allen gleich ist. Es gibt Ihre Versicherung.

 

Der Versicherungsschutz bestimmt sich aus Ihrem ganz persönlichen Vertrag. Der Vertrag setzt sich zusammen aus Ihrem Antrag und dem Versicherungsschein mit den Versicherungsbedingungen. Auch wenn Ihnen Ihr Versicherer im Laufe der Jahre neue Versicherungsbedingungen zugeschickt hat, so sind doch zunächst die ersten Versicherungsbedingungen maßgeblich, die Sie mit dem Versicherungsschein erhalten haben.

 

Ihre Ansprüche können nur dann durchgesetzt werden, wenn alle Unterlagen gesichtet werden. Deshalb fordern wir als Erstes alle Unterlagen von dem Versicherer an. Der Versicherer ist zur Übersendung verpflichtet!

 

 

Wann muss Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlen?

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit. Dies ist nicht zu verwechseln mit Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit! Wann die Versicherung zahlen muss, ist in Ihren Versicherungsbedingungen vereinbart. Eine häufig verwendete Klausel lautet:

 

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf).“

 

 

Die typischen Probleme bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das erste Problem der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht darin, dass es nicht auf irgendeinen Beruf ankommt, sondern auf Ihren Beruf. Deshalb muss dem Versicherer (und im Streitfall dem Gericht) genau geschildert werden, wie Ihr Beruf konkret ausgestaltet ist.

 

Wir empfehlen deshalb eine Art von Arbeitstagebuch, in dem Sie möglichst detailliert Ihren Arbeitsplatz, Ihre Arbeit und Ihre Arbeitszeiten festhalten. Überlegen Sie auch, wie Sie Ihre Angaben beweisen können (beispielsweise durch Kollegen als Zeugen), denn der Versicherer wird vor Gericht sicher bestreiten, dass Ihr Beruf so ausgestaltet ist wie Sie ihn schildern.

 

Dieses Problem wird bei einem Selbständigen noch gravierender. Denn der Selbständige muss zusätzlich darüber streiten, ob er seinen Arbeitsplatz anders ausgestalten kann. Der Versicherer verlangt regelmäßig, den Betrieb neu zu organisieren oder weitere Hilfskräfte einzustellen, damit der Versicherungsnehmer trotz seiner Krankheit bzw. Verletzung weiter arbeiten kann.

 

Ein weiterer Streitpunkt ergibt sich aus dem Verweisungsberuf, also aus der Frage, welchen anderen Beruf der Versicherte ausüben könnte. Nach Ansicht der Versicherer muss man sich nicht nur auf einen anderen Beruf verweisen lassen, sondern sich auch mit weniger Gehalt zufrieden geben oder mit einem geringeren gesellschaftlichen Ansehen. 

 

Unerheblich für eine Verweisung ist es dabei regelmäßig, ob der Versicherte auch eine Stelle in diesem Verweisungsberuf findet. Deshalb kann der Versicherte praktisch betrachtet auch in die Arbeitslosigkeit verwiesen werden.

 

 

Welche Folgen haben falsche Angaben?

Selbstverständlich müssen Sie bei allen Anträgen und Schadensmeldungen wahrheitsgemäße Angaben machen. Wer mit Arglist handelt, erhält auch keine Leistungen vom Versicherer.

 

Dennoch dürfen die Versicherer Ihre Ansprüche nicht immer ablehnen, wenn Sie nur versehentlich eine Angabe vergessen haben, beispielsweise einen Arztbesuch, der schon längere Zeit zurückliegt. Häufig nehmen auch Versicherungsvertreter nicht all das auf, was Sie den Vertretern gesag haben.

 

Eine Ablehnung des Versicherers oder ein Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sind dann häufig unwirksam.

 

Lassen Sie bei Ablehnungen auch immer prüfen, ob die Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag eine Ablehnung überhaupt zulassen. Viele Regelungen in Verträgen nach dem alten Versicherungsrecht (vor 2008) und manche Regelungen auch in neueren Verträgen sind unwirksam, so dass Sie Ihre Rechte auch dann noch behalten, wenn Ihre Angaben falsch oder unvollständig sind.

 

 

Beachten Sie die Fristen!

Sie müssen die Berufsunfähigkeit möglichst sofort dem Versicherer melden. In vielen Klausel ist vorgesehen, dass bei einer verspäteten Meldung (beispielsweise nach drei oder sechs Monaten) die Leistungen nicht rückwirkend gezahlt werden.

 

 

Suchen Sie Rat bei Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht!

Wenn der Versicherer nicht zahlen will, sollten Sie sofort den Rat und die Hilfe des Fachanwalts für Vericherungsrecht suchen. Der spezialisierte Fachanwalt für Versicherungsrecht wird die Versicherungsunterlagen richtig bewerten und Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve:

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Versicherungsrechts ist

Rechtsanwalt Marc Hausmann,

Fachanwalt für Versicherungsrecht.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!

Rechtsanwalt Hausmann ist Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Kleve.

Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht vor allen Amtsgerichten (insbesondere Amtsgericht Kleve, Amtsgericht Emmerich am Rhein, Amtsgericht Rheinberg, Amtsgericht Geldern, Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Moers) und vor allen Landgerichten (insbesondere Landgericht Kleve, Landgericht Duisburg, Landgericht Düsseldorf).

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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