Im Rentenversicherungsrecht und Rentenrecht geht es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve berät Sie zu den verschiedenen Rentenarten wie Altersrente, Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeitsrente sowie Witwenrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, über Hinzuverdienstmöglichkeiten und Einkommensanrechnung während des Rentenbezuges.
Wichtig für die Höhe der monatlichen Rente ist, ob sie richtig ermittelt wird. Prüfen Sie daher den Rentenbescheid:
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.
Rentner, die vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen,dürfen nur bis zu einer Grenze von 450,00 € brutto im Monat dazuverdienen, wenn sie ihre Vollrente behalten wollen. Dieser Betrag
darf in zwei Monaten des Kalenderjahrs bis zu einer Obergrenze von 900,00 € brutto überschritten werden. Das ist besonders für diejenigen Beschäftigungsverhältnisse wichtig, bei denen Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Wer diese Grenzen mit seinem Verdienst überschreitet, muss das der Deutschen Rentenversicherung melden. Die Vollrente wird dann in eine Teilrente umgewandelt. Allerdings dürfen mit der Teilrente dann
auch höhere Beträge dazuverdient werden.
Vorzeitige Altersrenten können auch als Teilrenten ausgezahlt werden. Eine Teilrente für das Alter kann in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel einer Vollrente ausgezahlt werden.
Für die vorzeitigen Altersrenten als Teilrenten gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Sie hängen unter anderem vom Verdienst in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn ab. Deshalb empfiehlt Ihr
Rechtsanwalt für Sozialrecht in Kleve, das Angebot der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu nutzen.
Bei Renten wegen Erwerbsminderung gelten wie bei den Altersrenten individualisierte Hinzuverdienstgrenzen, welche bei der Deutschen Rentenversicherung zu erfragen sind. Wird zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdient, ist es sehr wichtig darauf zu achten, dass die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente erfüllt bleiben. Hierzu gehört u.a., dass die tägliche Arbeitszeit bei einer vollen Erwerbsminderungsrente weniger als drei Stunden und bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente die tägliche Arbeitszeit zwischen drei und unter sechs Stunden beträgt.
Bezieher von Leistungen aus der Hinterbliebenenrente, auch Witwer- oder Witwenrente genannt, haben generell keine Obergrenzen für den Verdienst aus einer beruflichen Tätigkeit. Die Einkünfte werden aber ab einem bestimmten Betrag auf die Rentenleistungen angerechnet. Die Freibeträge steigen, wenn der Leistungsbezieher waisenberechtigte Kinder hat.
Wichtig: Neurentner erhalten mit dem Rentenbescheid auch ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen mitgeteilt. Personen, die bereits seit längerem Rente beziehen, müssen sich bei ihrem Rentenversicherungsträger danach erkundigen.
Gegen einen Bescheid muss innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Gegen einen Widerspruchsbescheid muss dann innerhalb von einem Monat Klage zum Sozialgericht erhoben werden!
Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Sozialrechts ist Rechtsanwalt Marc Hausmann.
Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf.
Er nimmt sich gerne Ihrer Anfragen an und vertritt Ihre Rechte.
Als Rechtsanwalt im Sozialrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Hausmann vor dem Sozialgericht Duisburg.
Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).