Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Trennung und Scheidung: Hinweise von Ihrem Fachanwalt für Familienrecht in Kleve.

Die Trennung und Scheidung vom Ehepartner ist ein großer Einschnitt im Leben. Viele Sorgen betreffen aber nicht nur die persönlichen, sondern auch die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Scheidung. Hierbei hilft Ihnen Rechtsanwalt Frank Engel, Fachanwalt für Familienrecht in Kleve. Er bietet Ihnen seinen Ratschlag zu Voraussetzungen und Folgen einer Trennung.

 

Voraussetzungen einer Scheidung

Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies wird vom Gesetz vermutet, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellt. Ausnahmsweise können aber auch andere Umstände ein Scheitern der Ehe vor Ablauf eines Trennungsjahres begründen.

Für eine Trennung ist nicht immer erforderlich, dass die Eheleute in verschiedenen Wohnungen leben. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Kleve kann Sie beraten, wie Sie trotz gemeinsamer Wohnung eine Trennung sicherstellen.

Wollen beide Ehegatten geschieden werden (einverständliche Scheidung) oder besteht keine Bereitschaft, sich zu versöhnen, ist nach einem Trennungsjahr unwiderlegbar von einer Zerrüttung auszugehen. Nach drei Jahren Trennung kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden werden.

 

Härtefall

Ist die Fortsetzung der Ehe einem der Ehegatten eine unzumutbare Härte, kann die Ehe auch vor Vollendung des Trennungsjahrs und ohne Einwilligung des anderen Ehegatten geschieden werden. Eine solche unzumutbare Härte wird beispielsweise angenommen, wenn Misshandlungen vorliegen.

 

Verfahren

Das Verfahren der Scheidung findet vor dem Amtsgericht – Familiengericht – statt. Familiengerichte bestehen beispielsweise in Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern und Rheinberg. Anders als bei anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang, das heißt, jedenfalls der Antragsteller muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, sinnvoller Weise von einem Fachanwalt für Familienrecht.

 

Scheidungsfolgen

Die Folgen einer Scheidung können unter anderem sein:

  • Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhalt: Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt zum Ausgleich des Lebensstandards für die Zukunft, Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich (Übertragung von Rentenpunkten auf das Versicherungskonto des anderen)
  • Verlust des Ehegattensplittings (Steuerrecht)
  • Änderung des Sorgerechtes und Umgangsrechts gemeinsamer Kinder
  • Zuweisung der Wohnung auf richterliche Anordnung

 

Andere Familiensachen mit verhandeln?

Im Scheidungsverfahren können auf Antrag in einem sogenannten Scheidungsverbund andere Familiensachen mit geltend gemacht werden (Regelung der elterlichen Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, der Zuweisung von Ehewohnung und ehelichem Hausrat).

Es kann für Sie erhebliche Vorteile – oder aber auch Nachteile – bringen, andere Familiensachen zu verbinden oder abzutrennen. Ein Trennungsunterhalt kann höher ausfallen als der Ehegattenunterhalt, der häufig auch zeitlich befristet ist. Was für Sie die beste Taktik im Scheidungsverfahren ist, weiß Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

 

Vereinbarungen über Scheidungsfolgen

Einige Scheidungsfolgen können außergerichtlich geregelt werden, z.B. kann in einem Ehevertrag auch anlässlich der Scheidung auf Zugewinnausgleich und auch auf Ehegattenunterhalt verzichtet werden. Doch die Rechtslage erfordert eine kompetente Beratung, damit solche Regelungen auch wirksam sind. Rechtsanwalt Frank Engel, Fachanwalt für Familienrecht in Kleve, hat schon zahlreiche wirksame Eheverträge aufgesetzt, die einer gerichtlichen Prüfung standgehalten haben, und dem entgegen einige unwirksame fremde Vereinbarungen zu Scheidungsfolgen durch eine gerichtliche Prüfung wieder aufheben lassen.

 

Kosten

Eine Scheidung ist natürlich mit Kosten verbunden. Der vermögendere Ehepartner kann aber verpflichtet sein, die Kosten beider für die Scheidung vorab zu zahlen. Wenn das Vermögen nicht ausreicht, kann der Staat die Kosten als Verfahrenskostenhilfe (wie Prozesskostenhilfe) übernehmen. In allen Fällen klären wir die Kosten mit Ihnen transparent und fair ab.

 

 

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Kleve:

In allen Fragen zu Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Unterhalt und Sorgerecht ist Ihr Ansprechpartner

Herr Rechtsanwalt Frank Engel,

Fachanwalt für Familienrecht in der Kanzlei Arden & Voss in Kleve.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf.

Rechtsanwalt Frank Engel vertritt Sie als Fachanwalt für Familienrecht vor allen Amtsgerichten bzw. Familiengerichten sowie vor allen Oberlandesgerichten (insbesondere Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln).

 

 

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

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