Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Verkehrsrecht: Bußgeld und Fahrverbot.

Tipps bei Bußgeldbescheiden und Fahrverbot von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve.

Wenn Sie Hilfe bei einem Bußgeldbescheid oder Bußgeldverfahren brauchen, dann wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve. Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird und Punkte und Fahrverbot drohen, verteidigen wir Sie u.a. bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstoß und Abstandsvergehen, Drogenfahrten und Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG (0,5-Promille-Grenze).

Und selbst wenn Ihnen die Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden kann, besteht in den allermeisten Fällen zumindest eine sehr gute Chance, das Fahrverbot zu vermeiden oder zumindest ganz erheblich zur verzögern.

Keine Angaben gegenüber Polizei und Behörden!

Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und sich nicht selbst belasten. Sie müssen auch keine Angaben über den verantwortlichen Fahrer machen.
Allerdings kann die Bußgeldstelle Ihnen als Halter des an der Verkehrsordnungswidrigkeit beteiligten Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage erteilen, wenn Sie keine Angaben zur Identität des Fahrers bei der Verkehrsordnungswidrigkeit machen. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve kann Sie über eine Fahrtenbuchauflage beraten.
 

Frist für den Einspruch beachten!

Sie müssen innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen Einspruch einlegen oder durch Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve einlegen lassen.
 

Akteneinsicht nehmen lassen!

Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung im Bußgeldverfahren ist die Akteneinsicht in die Bußgeldakte. Nur aus der vollständigen Bußgeldakte ergeben sich etwaige Fehler der Behörde. Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt nehmen. Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve nimmt in jedem Bußgeldverfahren Einsicht in die Ermittlungsakte.
 

Verjährung von Ordnungswidrigkeiten.

Im verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren beträgt die kurze Verjährung zur Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeit bis zum Erlass des Bußgeldbescheids drei Monate und nach Erlass des Bußgeldbescheides sechs Monate. Die Verjährung kann aber durch verschiedene Ereignisse unterbrochen werden und beginnt dann erneut von vorne zu laufen. Die Höchstgrenze beträgt zwei Jahre.
 

Verteidigung: Messfehler.

Im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Abstandsvergehen passieren auch bei standardisierten Messverfahren Bedienungsfehler. Die Geschwindigkeitsmessanlagen könnten falsch justiert bzw. fehlerhaft aufgestellt worden sein. Die an der Messung beteiligten Beamten müssen eine besondere Schulung nachweisen können, damit eine Messung als ordnungsgemäß betrachtet werden kann. Bei den häufigsten standardisierten Messverfahren treten spezielle Fehlerquellen auf:

 

  • Traffipax Traffistar S 330 (stationäre Überwachung, Starenkasten): Verschleiß der Sensoren, Eichung.
  • Police-Pilot-System ProViDa (Polizeifahrzeug, Verfolgungsfahrt): Bestimmung der Bezugsgrößen, Qualität des Videobildes, Abstand zwischen den Fahrzeugen, Bereifung usw. des Polizeifahrzeugs.
  • Einseitensensor ESO ES 3.0: Auswahl des Messpunkts, Bedienung und Dokumentation, Nachvollziehbarkeit des Messergebnisses.
  • Traffipax speedophot: Missachtung des richtigen Messwinkels, Doppel- oder Knickstrahlreflektionen, Eichung, Aufstellung.
  • Multanova F6: Knickstrahl- oder Doppelreflexionen, mehrere Fahrzeuge auf einem Foto, Messwinkel, Schulung.

 

Verteidigung: Fahrerfeststellung durch Fotos.

In einigen Fällen kann die Fahrereigenschaft bereits aufgrund nicht geeigneter Lichtbildaufnahmen verneint werden, so dass die Bußgeldbehörde das Verfahren einstellen muss. Auch hier zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
 

Verteidigung: Fehlender Eichschein.

Die Messgeräte müssen in bestimmten Zeitabschnitten geeicht werden. Ohne den Nachweis einer ordnungsgemäßen Eichung zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung kann das Ergebnis der Messung kaum gegen den Betroffenen verwendet werden.
 

Verzögerung von Fahrverboten.

Ein im Bußgeldverfahren verhängtes Fahrverbot wird regelmäßig mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam. Als sog. Ersttäter (wenn in den vergangen zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt worden ist) wird Ihnen eine Frist von vier Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides zugebilligt, um das Fahrverbot anzutreten.

Steht Ihnen diese Frist nicht zu oder reichen die vier Monate nicht aus, findet Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve jedenfalls für Sie eine Lösung, das Verfahren gezielt zu verlängern und das Fahrverbot auf einen geeigneten späteren Zeitpunkt zu legen (beispielsweise die Urlaubszeit).
 

Vermeidung von Fahrverboten.

Sollte sich nach Überprüfung der Akte und des Messergebnisses herausstellen, dass Ihnen die Tat doch nachgewiesen werden kann, erarbeitet Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve eine Verteidigungsstrategie. In geeigneten Fällen kann das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße entfallen, vor allem wenn durch das Fahrverbot existenzielle Folgen drohen. In jedem Fall ist zu prüfen, wie das Fahrverbot auf einzelne Fahrerlaubnisklassen beschränkt werden kann.
 

Punkte in Flensburg (Fahreignungsregister).

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve fordert routinemäßig für jeden Mandanten einen aktuellen Auszug aus dem Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) an, damit die Verteidigung auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt wird.

 

Bußgeldbescheide aus dem Ausland.

Bußgelder können europaweit beigetrieben werden. Zwar treiben nicht alle Länder die Bußgelder ein. Dennoch sollten ausländische Bußgeldbescheide nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn es drohen erhebliche Probleme bei der Wiedereinreise, wenn die Strafen nicht bezahlt worden sind.

 

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kleve:

Wir verteidigen Sie mit den erforderlichen Spezialkenntnisse im Bußgeldrecht und den technischen Kenntnissen der Messverfahren und entwickeln die optimale Verteidigungsstrategie:

 

Rechtsanwalt Marc Hausmann,

Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei Arden & Voss in Kleve.

 

Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!

Weitere Informationen zum Verkehrsrecht bietet der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. hier.

Die Kanzlei Arden & Voss hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).

 

Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht vor allen Amtsgerichten (insbesondere in  Kleve, Emmerich am Rhein, Moers, Geldern, Krefeld, Bocholt, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Oberhausen) und vor allen Landgerichten (insbesondere Landgericht Kleve, Landgericht Duisburg und Landgericht Düsseldorf) und allen Oberlandesgerichten (insbesondere Oberlandesgericht Düsseldorf, Oberlandesgericht Köln und Oberlandesgericht Hamm).

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