Kanzlei Arden & Voss
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An der Schwanenburg
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Der EuGH hat am 18.01.2018 (C- 261/20) überraschend nach Vorlage des OLG Celle (14 U 188/18) entschieden, dass die Mindestsätze der HOAI 2013 auch in Verträgen mit Privaten verbindlich sind. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes eröffnet den Architekten und Ingenieuren wieder die Möglichkeit von Aufstockungsklagen für alle Planerverträge, die bis zum 31.12.2020 und somit noch im Geltungsbereich der HOAI 2013 geschlossen worden. Ein Aufstockungsanspruch kann immer dann gegeben sein, wenn das Pauschalhonorar das Mindestsatzhonorar unterschreitet.
Für Fragen rund um die Architekten- und Planervergütung steht Ihnen der in unserem Haus tätige Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Herfort gerne zur Verfügung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) (Urteil vom 11. Februar 2021, I ZR 227/19) hat festgestellt, dass Architekten bei ihren Leistungen gegenüber ihren Auftraggebern sehr vorsichtig sein müssen, keine unerlaubte Rechtsberatung durchzuführen.
Nach dem BGH liegt eine unerlaubte Rechtsdienstleistung vor, wenn der Architekt den Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren vertritt. Hier handelt es sich nicht – so der BGH – um Nebenleistungen, die zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Architekten (§§ 3, 5 RDG) gehören.
Für die Praxis bedeutet das, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Architekt selbst sehr genau prüfen müssen, ob die gewünschten Handlungen noch von den Rechtsdienstleistungskompetenzen des Architekten gedeckt sind oder schon Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG vorliegen. Ob die Sache einfach oder schwierig ist, spielt keine Rolle. Sobald ein Lebenssachverhalt rechtlich gewürdigt wird, ist das Rechtsberatung. Ein Anwalt muss eingeschaltet werden. Rechtsdienstleistungen der Architekten wären auch nicht von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt.
In unserem Hause steht Ihnen der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Karsten Herfort zur Verfügung.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat Herrn Rechtsanwalt Karsten Herfort den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen. Damit bestätigt die Kammer die besonderen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Bau- und Architektenrecht.
Rechtsanwalt Karsten Herfort, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und nun auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist Ihr Ansprechpartner in allen Belangen des Baurechts, Mietrechts und Immobilienrechts.
In einem Kleinbetrieb findet zwar das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Dennoch gibt es Risiken für den Arbeitgeber bzw. Chancen für den Arbeitnehmer. In einem aktuellen Fall des Bundesarbeitsgerichts hatte der Arbeitgeber in die Kündigung geschrieben, dass die betroffene Arbeitnehmerin „pensionsberechtigt sei“, also von der Kündigung wohl nicht so hart getroffen werde. Dies war ein Fehler, der den Arbeitgeber nun eine erhebliche Entschädigung kosten kann. Lesen Sie mehr ...
Manche Unfallopfer versuchen nach einem Autounfall, die Ansprüche auf Schadensersatz selbst durchzusetzen, oder überlassen dies den Werkstätten. Was häufig nicht bekannt ist: Der Geschädigte eines
(unverschuldeten) Verkehrsunfalls kann grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt beauftragen, und zwar auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung!
Denn die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist stets erforderlich, damit der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen kann. Noch deutlicher drückt es ein
Oberlandesgericht in einer aktuellen Entscheidung aus: Wer versucht, seine Schadensersatzansprüche alleine durchzusetzen, handelt geradezu „fahrlässig" (OLG Frankfurt a.M., Aktenzeichen 22 U
171/13).
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