Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht belegt die besonderen Kenntnisse und die Erfahrung von Rechtsanwalt Hausmann auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO)
verliehen.
Ein Rechtsanwalt darf die Bezeichnung als Fachanwalt für Arbeitsrecht führen, wenn er im Arbeitsrecht über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt. Als Nachweis der
besonderen theoretischen Kenntnisse werden von dem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und bestandene Leistungskontrollen gefordert. Zum Nachweis der
praktischen Erfahrungen ist eine hohe Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem Fachgebiet Arbeitsrecht nötig. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss sich jährlich auf dem Gebiet der
Fachanwaltsbezeichnung fortbilden.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Hausmann Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeistrechts wie beispielsweise:
Die Kanzlei Arden & Voss - Rechtsanwälte und Fachanwälte - hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve (mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Kranenburg, Issum, Kerken, Uedem, Rheurdt, Weeze, Wachtendonk).
Rechtsanwalt Marc Hausmann vertritt Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht vor allen Arbeitsgerichten (insbesondere in Wesel, Kleve, Moers, Krefeld, Bocholt, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Oberhausen), vor allen Landesarbeitsgerichten (insbesondere Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Landesarbeitsgericht Hamm und Landesarbeitsgericht Köln) und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.