Der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht belegt die besonderen Kenntnisse und die Erfahrung von Rechtsanwalt Hausmann auf dem Gebiet des
Verkehrsrechta.
Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung
(FAO) verliehen.
Ein Rechtsanwalt darf die Bezeichnung als Fachanwalt für Verkehrsrecht führen, wenn er im Verkehrsrecht über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt. Als Nachweis der
besonderen theoretischen Kenntnisse werden von dem Fachanwalt für Verkehrsrecht die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und bestandene Leistungskontrollen gefordert. Zum Nachweis der
praktischen Erfahrungen ist eine hohe Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem Fachgebiet Verkehrsrecht nötig. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss sich jährlich auf dem Gebiet der
Fachanwaltsbezeichnung fortbilden.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Herr Rechtsanwalt Hausmann Ansprechpartner in allen Fragen des Verkehrsrechts
wie beispielsweise:
- Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Unfallregulierung über tatsächliche Reparaturkosten oder fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Kosten für den Sachverständigen, fiktiver
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten etc.
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschaden: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden konkret oder fiktiv etc.
- Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung, z.B. nach einem selbstverschuldetem Verkehrsunfall, bei Wildschaden, Hagelschaden, Sturmschaden oder Fahrzeugdiebstahl. Rechtsanwalt
Hausmann ist zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht!
- Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung, wenn die Schadensregulierung abgelehnt wird oder wenn der Versicherer Regress nimmt, also die Zahlungen
zurückfordert. Rechtsanwalt Hausmann ist zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht!
- Verteidigung gegen Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten, insbesondere wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringem Abstand, Rotlichtverstoß etc.
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, insbesondere nach Fahrten unter Alkohol oder Drogen, bei Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
- Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinbehörde sowie vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere bei Führerscheinentzug und zur Wiederlangung der Fahrerlaubnis.
Die Kanzlei Arden & Voss - Rechtsanwälte und Fachanwälte - hat ihren Sitz in der Kreisstadt Kleve mit den Städten und Gemeinden Kleve, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Rees,
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