Wenn auch Sie vom Diesel-Skandal betroffen sind, dann ist es an der Zeit, Ihre Rechte durchzusetzen.
Die Manipulationen der Autohersteller haben zu erheblichen Wertverlusten von Dieselfahrzeugen geführt. Fahrverbote wurden in einzelnen Städten bereits angeordnet, und drohen ausgeweitet zu werden. Selbst die Stilllegung von Fahrzeugen ist weiterhin im Gespräch.
Software-Updates können die Mängel offenbar nicht beseitigen. Die Hersteller haben auch bislang keine Garantie übernommen, dass durch ein Software-Update keine weiteren Schäden entstehen.
Handeln Sie jetzt und setzen Sie Ihre Rechte auf Schadensersatz, Rückabwicklung oder Neulieferung durch.
Erst war es ein VW-Abgasskandal, dann kamen Audi, Seat und Skoda hinzu. Nun kommt auch der Mercedes-Hersteller Daimler in den Fokus:
Zunächst war der Transporter Vito betroffen, dann folgten die Modelle C 220D und GLC 220D. Das Bundesverkehrsministerium ordnete am 11.06.2018 den Rückruf von 238.000 Daimler-Dieselautos an.
Auch BMW räumte ein, dass 11.700 Fahrzeuge mit einer falschen Software versehen wurden. Nach Angaben von BMW sei dies ein "Irrtum" gewesen.
Daimler hatte im Jahr 2017 noch angekündigt, mehr als 3.000.000 Diesel-Fahrzeugen ein "freiwilliges" Software-Update vorzunehmen. Es steht zu befürchten, dass noch weit mehr Fahrzeuge betroffen sein werden als die bislang zurückgerufenen Fahrzeuge.
Eine unzulässige Abschalteinrichtung stellt einen Mangel am Fahrzeug dar. Ein Mangel berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Mangel erheblich und nicht behebbar ist. Ein Software-Update reicht nach Ansicht vieler Gerichte nicht als Mängelbeseitigung aus. Damit können Sie als Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Das bedeutet, Sie bekommen den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstattet (abzüglich Ersatz für Laufleistung).
Auch gegen den Hersteller besteht ein Anspruch auf Rückabwicklung des Autokaufs, und zwar als Schadensersatz: Der Vorwurf gegen den Hersteller besteht darin, dass der Hersteller Sie getäuscht hat und Sie für den gezahlten Kaufpreis kein mangelfreies Fahrzeug erhalten haben. Es droht wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung der Entzug der Betriebserlaubnis, ein Fahrverbot und Wertverlust. Ein Vorgehen gegen den Hersteller ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Rechte gegen den Verkäufer verjährt sind.
Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler sehen auch eine Neulieferung vor. Anstelle des manipulierten Autos muss der Händler Ihnen ein mangelfreies Fahrzeug liefern - ohne einen Abzug vom Kaufpreis für die gefahrenen Kilometer.
Wer sein Auto über einen Kredit finanziert hat, den der Händler vermittelt hat (sogenanntes verbundenes Geschäft), hat gute Chancen, über einen Widerruf des Darlehensvertrages die Finanzierung und zugleich auch das Auto wieder loszuwerden. Fehler in der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages ermöglichen einen Widerruf auch lange nach Abschluss des Vertrages. Für neuere Verträge wird teilweise vertreten, dass nicht einmal eine ein Ersatz für die Laufleistung zu zahlen ist.
Wir beraten Sie gerne persönlich! Vereinbaren Sie dazu bitte unter 02821-22076 einen Termin für ein Beratungsgespräch innerhalb unserer Bürozeiten von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Selbstverständlich können Sie aber auch gerne eine E-Mail oder das Kontaktformular nutzen: