Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Widerruf von Autofinanzierungen

Eine weitere Chance für den Kunden im Abgas-Skandal

Haben Sie Ihr Fahrzeug direkt mit dem Kaufvertrag finanziert, so können Sie das Auto-Darlehen widerrufen, wenn der Darlehensvertrag keine oder eine fehlerhafte Widerrufserklärung enthält. Der Widerruf der Finanzierung kann für Sie dabei die Möglichkeit sein, sich auch von einem ungewünschten Autokauf zu lösen.

Der Widerruf der Autofinanzierung betrifft auch den Autokauf

Grundsätzlich steht einem Verbraucher bei Abschluss eines Vertrags wie einem Autokredit ein im Regelfall 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Lauf dieser Frist beginnt jedoch erst mit korrekter und vollständiger Belehrung des Kunden. Fehler in den Kreditverträgen führen daher zu einem zeitlich unbeschränkten Widerrufsrecht.

 

Nach aktuellen Entwicklungen lässt sich darauf schließen, dass diese Fehler vielen Banken bei der Vergabe von Autokrediten unterlaufen sind. 

 

Wurde der Kredit zusammen mit dem Kaufvertrag beim Händler geschlossen, besteht eine weitere Besonderheit, denn es handelt sich um ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“. Da auf das verbundene Geschäft mitsamt seiner Konsequenzen hingewiesen werden muss und viele Händler dies unterlassen, weisen die Widerrufsbelehrungen in diesen Fällen erhöhte Fehlerhaftigkeit auf.

 

Zu identifizierende Fehler sind beispielsweise:

 

  • die Bank nennt die Darlehensart nicht
  • die Nennung der Bafin ist die einzige aufgelistete Aufsichtsbehörde, die Angabe zur EZB fehlt
  • das Verfahren bei einer Kündigung Ihrerseits wird nicht dargestellt, es besteht lediglich Information darüber, was geschieht, wenn die Bank den Autokredit kündigt
  • die konkrete Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlt

 

Grundsätzlich greift der „Widerrufsjoker“ bei allein Verträgen seit dem 11. Juni 2010. Für Verbraucher, die den Kreditvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen haben, kann der Widerruf aber besonders vorteilhaft sein. Denn aufgrund der neuen Norm des § 357 Abs. 7 BGB ist der Verbraucher nicht mehr verpflichtet, einen Wertersatz zu leisten, soweit er nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht informiert wurde. Deshalb wird die Ansicht vertreten, dass für die Nutzung des Wagens bis zum Widerruf keinerlei Nutzungsersatz gezahlt werden muss, selbst wenn der Wagen über eine längere Zeit und eine längere Strecke genutzt wurde.


Nur die Kreditzinsen darf die Bank einbehalten. Diese liegen jedoch meist auf einem niedrigen Niveau, weshalb sich dies nicht erheblich auf den Nutzen des Widerrufs auswirkt.

 

Vorteile des Widerrufs

Erfolgt der Widerruf von Autokredit und Kaufvertrag erfolgreich, ist eine Rückabwicklung dieser Verträge möglich.

 

Der Kunde muss sein Fahrzeug zwar zurückgeben, er erhält aber im Gegenzug seine Raten und die von ihm geleistete Anzahlung zurück.

 

Von diesem Betrag werden Zinsen abgezogen und eventuell ein geringer Nutzungswertersatz, der allerdings im Normalfall deutlich niedriger als der Wertverlust ist.

 

Ein netter Nebeneffekt ist auch, dass eine Ratenschutzversicherung zu dem Darlehensvertrag ebenfalls nichtig wird, denn vielen Verbrauchern ist die seinerzeit abgeschlossene Ratenschutzversicherung ein Dorn im Auge.

 

Der Widerruf kann somit für den Verbraucher sehr lukrativ und lohnenswert sein und sollte insbesondere dann erfolgen, wenn der Kunde sich ohnehin von seinem Fahrzeug und Autokredit trennen möchte.

 

Widerruf als Chance im Abgas-Skandal

Der Widerruf ist auch dann möglich, wenn sich der Verbraucher auch aus anderen Gründen vom Vertrag lösen will. Dies gilt beispielsweise, wenn das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

 

Dieselfahrzeuge sind nach dem Abgasskandal von einem erheblichen Wertverlust betroffen. Ferner gibt es oft Probleme bei Nachbesserung oder Nachrüstung der PKW.

 

Der Widerruf kann den Betroffenen in diesen Fällen mehr bringen, als eine Sachmangelklage gegen den Händler oder eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller.

 

Eine Überprüfung der betroffenen Verträge und Widerrufsbelehrungen durch einen Rechtsanwalt ist daher ratsam.

Vereinbaren Sie einen Termin bei unseren Spezialisten rund um die Themen Auto und Widerruf, den Rechtsanwälten Hausmann und Herfort.

Rechtsanwalt Hausmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Rechtsanwalt Hausmann berät Sie in allen Fragen rund um das Auto.

 

 

Rechtsanwalt Herfort

 

Rechtsanwalt Herfort berät Sie in allen Fragen rund um die Themen Kreditverträge und Finanzierungen.

Er hat bundesweit vielfach die Ansprüche unserer Mandanten nach Widerruf von Darlehen durchgesetzt.

 

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