Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem sensationellen Urteil vom 26.03.2020 (Az: C-66/19) die deutsche Rechtsprechung zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen revolutioniert und sich gegen den Bundesgerichtshof gestellt.
Jeder Verbraucher hat beim Abschluss eines privaten Darlehensvertrags die Möglichkeit, diesen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Dass diese Möglichkeit existiert, wann die Frist zu laufen beginnt und weitere Details müssen sich – für den Kunden verständlich – aus den Widerrufsinformationen (früher: Widerrufsbelehrung) ergeben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. März 2020 entschieden, dass die meisten deutsche Kreditverträge ab Juni 2010 diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Der EuGH beanstandet den sogenannten Kaskadenverweis.
Dieser lautet:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
Die Regelung § 492 BGB verweist ihrerseits aber wiederum auf weitere Vorschriften, weshalb hier auch von einer sog. Kaskadenverweisung gesprochen wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Kaskadenverweisung seit 2016 immer wieder als rechtmäßig angesehen hat (zum Beispiel mit Urteil vom 22.11.2016, Aktenzeichen XI ZR 434/15). Der EuGH hat dieser Auffassung jetzt mit seiner Entscheidung vom 26.03.2020 erfreulicherweise eine Absage erteilt.
Das Resultat der unzureichenden Widerrufsinformation ist, dass die 14-tägige Frist nie zu laufen begonnen hat und der Vertrag noch heute widerrufen werden kann.
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In 3 Schritten zum Widerruf Ihres Darlehensvertrags:
1. Prüfung des Abschlussdatums
Prüfen Sie, ob Sie Ihr Darlehen nach dem 11.06.2010 abgeschlossen haben. Verträge, die vorher geschlossen wurden, können leider nicht mehr widerrufen werden.
2. Einschätzung durch uns
Wir prüfen Ihren Fall anhand Ihrer Angaben auf die Möglichkeit eines Widerrufs. Wir sagen Ihnen ehrlich und transparent, ob ein Vorgehen gegen die Bank in Ihrem Fall erfolgversprechend wäre. Wir werden Ihnen nicht zu einem aussichtslosen Rechtsstreit raten.
3. Durchsetzung Ihres Widerrufs
Nachdem wir die Widerrufsinformationen Ihres Vertrags geprüft haben und Ihnen alle Optionen erklärt haben, entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Widerrufs beauftragen möchten.
Zur Prüfung senden Sie uns gerne per Mail, Fax oder Post folgende Unterlagen:
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, prüfen wir gerne kostenlos für Sie, ob die Versicherung die Angelegenheit übernimmt.