Kanzlei Arden & Voss Rechtsanwälte und Fachanwälte
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Widerruf von Immobilienkrediten: Schnelles Handeln erforderlich!

Gesetzesänderung soll Verbraucherrechte einschränken.

Banken und Kreditinstitute hatten die Kunden vielfach falsch über das Widerrufsrecht belehrt. Dies gab den Verbrauchern die Möglichkeit, teure Kredite zu widerrufen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung neue günstigere Darlehen aufzunehmen.

 

Die Bundesregierung plant nun aber, die Gesetzeslage ändern zu lassen. Das Widerrufsrecht soll nicht mehr zeitlich unbefristet gelten. Dies würde in der aktuellen Situation vielen Verbrauchern die Möglichkeit nehmen, von günstigeren Zinsen zu profitieren oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuverlangen.

 

Mit dem neuen Gesetz, das voraussichtlich ab März 2016 gelten wird, sollen Verbraucher auch bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kein zeitlich unbefristetes Recht zum Widerruf mehr haben. Nach einem Jahr und zwei Wochen soll das Widerrufsrecht von Immobiliendarlehensverträgen auf jeden Fall erlöschen. Damit könnten Verbraucher ihren Vertrag nicht mehr widerrufen, obwohl sie nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Ob dieses Gesetz tatsächlich wirksam sein wird, oder ob es vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben werden wird, wird abzuwarten sein. Jedenfalls ergibt sich für die Verbraucher erst einmal dringender Handlungsbedarf.

 

Wer 2002 oder später einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und über einen Darlehenswiderruf nachdenkt, sollte schnellstmöglich den Vertrag prüfen lassen und tätig werden. Wenn das Gesetzesvorhaben wie geplant umgesetzt wird, bleiben den Kreditnehmern dazu nur noch wenige Monate.

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