Das unbefristete "ewige" Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehensverträgen, welche zwischen dem 1.9. 2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, sieht seinem Ende entgegen. Nach der Annahme des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie 2014/17/EU (Bundestagsdrucksache 18/5922, 18/6186) durch den Bundestag am 18.02.2016 wird das Widerrufsrecht in diesen Fällen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung spätestens am 21.06.2016 erlöschen.
Dieses als „Gesetz zur Rechtssicherheit“ beworbene Gesetzespaket wird vielfach als verbraucherunfreundlich kritisiert, es ist jedoch nun Tatsache.
Die praktische Bedeutung ist enorm. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg sind 80-90% der im relevanten Zeitraum verwendeten Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft. Allein bei den deutschen Sparkassen ist nach eigenen Angaben potenziell ein Kreditvolumen von etwa 330 Milliarden Euro betroffen.
Kreditnehmer können Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Für die Betroffenen läuft jetzt aber die Zeit:
Kreditnehmer mit einem Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung müssen ihren Widerruf jetzt spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016, bei der Bank oder Sparkasse einreichen. Am Tag danach ist das Widerrufsrecht durch das neue Gesetz erloschen.
Wollen Sie sich die Chance auf oft erhebliche Beträge sichern, sollten Sie sich sofort kümmern.
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